Guten Tag Herr Wadephul, ich wende mich an sie mit einer Frage zur Behandlung der Honigbiene gegen die Varroamilbe, da die Rechtslage in DEU doch eher an "Schildbürger" erinnert.

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Johann Wadephul
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Frage von Ulf S. •

Guten Tag Herr Wadephul, ich wende mich an sie mit einer Frage zur Behandlung der Honigbiene gegen die Varroamilbe, da die Rechtslage in DEU doch eher an "Schildbürger" erinnert.

Sehr geehrter Herr Wadephul, in DEU gibt es zugelassene "Medikamente" gegen die Varroamilbe. Diese zugelassenen Medikamente sind leider sehr teuer, teilweise unzuverlässig und kompliziert in der Anwendung. Es gibt ein günstiges und hocheffizientes, in der ganzen EU (außer DEU) zugelassenes und gebräuchliches Mittel. Kristalline Oxalsäure. Diese wird im Bienenkasten verdampft. Die Bienen erleiden anders als bei der z.B. zugelassenen Ameisensäure, keinerlei Schäden. Bei korrekter Anwendung und Beachtung einfacher Sicherheitsregeln besteht auch keine Gefahr für den Anwender. Allerdings ist es wohl so, dass der Erwerb und Besitz von Oxalsäure in DEU frei ist. Das Verdampfen zur Bienenbehandlung wäre eine Ordnungswidrigkeit und wenn ich Oxalsäure besitze um es zur Bienenbehandlung zu verwenden begehe ich eine Straftat. Seit diesem Jahr ist wohl auch schon der Besitz eines Verdampfers eine Straftat. Diesbezüglich wäre eine Auskunft über die Sichtweise des BMEL in dieser Sache von Hilfe.

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