Wie stehen Sie zum Lösungsansatz „Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“? Kann das den Kommunen eine langfristige Planung und Finanzierung von Klimaschutz vor Ort ermöglichen?

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Johann Wadephul
CDU
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Frage von Wolfgang B. •

Wie stehen Sie zum Lösungsansatz „Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz“? Kann das den Kommunen eine langfristige Planung und Finanzierung von Klimaschutz vor Ort ermöglichen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch. Gerne werde ich Ihnen antworten. 

In einem wegweisenden Urteil hat das Bundesverfassungsgericht 2021 klargestellt, dass Klimaschutz die Freiheit kommender Generationen sichert. Seitdem ist klar: Es gibt ein Grundrecht auf Klimaschutz. Um dem gerecht zu werden, gibt es Forderungen, den Klima- und Umweltschutz noch viel deutlicher ins Grundgesetz zu schreiben. Jedoch steht für mich fest, dass die große Herausforderung dem Klimawandel mit wirksamen politischen Maßnahmen und gesetzlichen Regelungen entgegenzutreten, eine originäre Aufgabe der Politik ist, die in der Verantwortung steht, politische Mehrheiten für das vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Schutzgut zu organisieren. 

Ich bin davon überzeugt, dass die Regierungskoalition aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP auch ohne eine entsprechende Grundgesetzänderung mehr für den Klimaschutz tun könnte und sollte. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Ampel die Bemühungen des Klimaschutzes konterkariert. 

Mit der Novellierung des Klimaschutzgesetzes wurde ein Gesetz entkernt, das von der damaligen CDU-geführten Bundesregierung auf den Weg gebracht worden war und maßgeblich den Klimaschutz vorangebracht hat. Bisher galt: Wird das Jahresziel eines einzelnen Ressorts gerissen, greift die Pflicht zur Nachsteuerung, damit die Lücke geschlossen wird, anstatt immer größer wird. Auch im geltenden Klimaschutzgesetz gäbe es die Option, den Lückenschluss sektorübergreifend zu schaffen. Die Ampel geht nicht nur an die Sektoren ran, auch diese Gesamtverantwortung wird nun ausgehöhlt und durch eine unverbindliche Regelung ersetzt. Mit der Reform soll nämlich die Einhaltung der Klimaziele nun nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend. Wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass die Bundesregierung bei ihrem Klimaziel für das Jahr 2030 nicht auf Kurs ist, muss sie nachsteuern. Mit Blick auf die Zusammenarbeit wird letzten Endes nicht nachgesteuert, vielmehr wird der Streit der Minister auf Dauer gestellt.

Das ist ein Rückschritt für den Klimaschutz. Besonders verwundert mich das Abstimmungsverhalten der Grünen, die diese Aufweichung des Klimaschutzgesetzes mitbeschlossen haben, das sie in der Opposition noch als zu lasch kritisiert hatten. Es hat sich gezeigt, dass unser Gesetz Zähne hatte: Es hat die Bundesregierung zu zusätzlichen Maßnahmen gesetzlich verpflichtet. Statt sie zu erfüllen, wird jetzt die Pflicht abgeschafft: Die Ampel stellt sich selbst einen Freibrief aus. Das Ziel muss nun mit Blick auf 2030 zweimal verfehlt werden, bevor mit Maßnahmen gegengesteuert werden muss. Ganz egal, wie die Emissionen sich entwickeln: Die Ampel wird jetzt also keine Verpflichtung aus dem Gesetz mehr treffen. Sie verschiebt verlässlichen Klimaschutz in die Zukunft und die Pflicht zur Umsetzung auf die kommende Regierung. 

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat als stärkste Opposition zahlreiche Vorschläge für einen besseren Klimaschutz vorgelegt und wie immer stehen wir zur Zusammenarbeit zu diesem Thema bereit. Dafür braucht es keine Änderung des Grundgesetzes, sondern kluge politische Konzepte und die entsprechenden Mehrheiten. Die richtigen Konzepte haben wir vorgelegt. Was fehlt, ist der entsprechende Gestaltungswille der Ampel. 

Beste Grüße

Johann Wadephul

 

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