Frage an Johannes Fechner von Kurt S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Abgeordneter Fechner!
Wir wohnen in einem 18-Parteien Seniorenwohnhaus. Dort sollte das WEG gelten. Wer ist im Landtag der richtige Ansprechpartner für das WEG das sich nach meinen Erfahrungen als Papiertiger erweist?
Mit freundlichen Grüßen
Kurt Schmidts
Weitere Fragen an Johannes Fechner
Mit dieser Ausnahmeregelung haben Tech-Plattformen die Möglichkeit auf freiwilliger Basis kinderpornografische Verdachtsfälle, die durch eine Software identifiziert und durch eine Person verifiziert worden sind, an Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. Allerdings erlaubt diese Ausnahmeregelung Tech-Plattformen nicht, Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation, wie z. B. bei WhatsApp oder Signal, zu analysieren.
Die von Ihnen beschriebene Sorge sehen wir und möglicherweise wäre der von Ihnen befürchtete Effekt eingetreten, wenn wir die Beitragsbemessungsgrenze ganz abgeschafft hätten (was verfassungsrechtlich nicht möglich ist). Bei unserer maßvollen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze teile ich Ihre Befürchtung aber nicht.
Ich hielte es für bedenklich, von Abgeordneten einen bestimmten Ausbildungsabschluss zu verlangen. Damit würden Sie Personen ohne Schulabschluss von der Bundestagstätigkeit ausschließen. In der Volksvertretung sollten aber alle Bevölkerungsgruppen abgebildet sein, also nicht etwa nur Akademiker, Handwerksmeister und Personen mit abgeschlossener Ausbildung.
Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, dass es Ansätze gibt, das IFG einzuschränken. Dagegen werde ich mich einsetzen und freue mich, dass meine Fraktion das auch so sieht.