Frage an Johannes Kahrs bezüglich Recht

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Johannes Kahrs
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Frage von Enriko H. •

Frage an Johannes Kahrs von Enriko H. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Kahrs,

die Süddeutsche Zeitung schreibt, dass es "bereits eine langjährige bewährte Zusammenarbeit etwa zum Schutz des Oktoberfests" zwischen Landes- und Bundespolizei und Bundeswehr gibt. ( http://www.zeit.de/politik/deutschland/2016-08/anti-terror-uebung-bundeswehr-polizei )

Warum darf die Bundeswehr im Rahmen des Münchener Oktoberfests im Inneren operieren? Schließlich ist das Oktoberfest weder Innerer Notstand noch Katastrophenfall. Kommt es zur alljährlichen Amtshilfe? Was tut die Bundeswehr im Rahmen dieser und warum wurde in Folgejahren nicht versucht, auf die Bundeswehr zu verzichten?

Mit freundlichen Grüßen
Enriko Hinrichs

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hinrichs,

vielen Dank für Ihre Frage. Bitten entschuldigen Sie die aufgrund der Sommerpause verspätete Antwort.

Die SPD steht Einsätzen der Bundeswehr im Inneren grundsätzlich kritisch gegenüber. Jeder Einsatz der Bundeswehr im Inneren muss einer sehr strengen Prüfung unterliegen. Das Grundgesetz gibt enge Einsatzmöglichkeiten vor ­ dies ist eine wichtige Lehre aus der deutschen Geschichte.

Tatsächlich handelt es sich bei den Einsätzen der Bundeswehr zur Unterstützung der Polizei im Rahmen des Münchner Oktoberfestes nicht um Katastrophenfälle oder Fälle des inneren Notstandes. Vielmehr kommt in solchen Fällen lediglich, wie auch von Ihnen erörtert, ein Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz in Betracht. Die Amtshilfe stellt jedoch keinen Einsatz der Bundeswehr im eigentlichen Sinne dar.

Sie ist auf technische Unterstützung beschränkt und umfasst ausdrücklich keine hoheitlichen bzw. polizeilichen Tätigkeiten. So kommt zum Beispiel im Rahmen des Oktoberfestes die Luftwaffe zum Einsatz, etwa zur mobilen Luftraumüberwachung. Grundsätzlich ist die Bundeswehr aber weder für Polizeieinsätze ausgerüstet noch ausgebildet.

Bei jeglichen Einsätzen der Bundeswehr im Inneren, sei es auch lediglich zur technischen Unterstützung, muss folgende Frage immer gestellt und kritisch beantwortet werden: Bedarf es dieser technischen Unterstützung wirklich? Die Amtshilfe sollte nicht der Regelfall werden.

Die Debatte über Einsätze im Inneren wurde zuletzt durch Bedrohungslagen wie etwa dem Amoklauf in München wieder entfacht. Forderungen der Union nach einer Änderung des Grundgesetzes zur Erweiterung der Einsatzmöglichkeit erteilt die SPD eine klare Absage. Unsere Ziel ist es, unsere Polizei in die Lage zu versetzen, mit gestiegenen Anforderungen fertig zu werden. Mit rund 40.000 Beschäftigten ist die Bundespolizei die größte Polizei in Deutschland. Um sie weiter zu stärken, hat die SPD zusätzlich 3.000 Stellen durchgesetzt. Diese Zahl wollen wir in den kommenden Haushaltsverhandlungen noch einmal erhöhen. Außerdem setzen wir uns für eine bessere Ausrüstung ein.

Wo immer die Landespolizei durch die Bundespolizei unterstützt werden kann oder die Bundespolizei durch gezielte und gut organisierte Einsätze die nötigen Kapazitäten selbst stellen kann, muss auf die Unterstützung der Bundeswehr verzichtet werden. Deshalb muss die Polizei weiter gestärkt werden und daran arbeiten wir.

Mit freundlichem Gruß

Johannes Kahrs