Frage an Johannes Kahrs bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Johannes Kahrs
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Frage von Julius P. •

Frage an Johannes Kahrs von Julius P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kahrs
Ich habe 2 Themen Bereiche bei denen mich ihre Meinung interessieren würde. In Bezug auf die anstehenden Enscheidungen im Rahmen der die Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung hat es ein Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten gegeben:
http://www.welt.de/data/2007/01/29/1193059.html In diesem wird der Sorge Ausdruck gegeben das Deutschland auf dem Weg in einen Überwachungsstaat ist.
Ich möchte gerne wissen wie sie zu diesen Vorbehalten des Bundesdatenschutzbeauftragten stehen und wie sie dies im Parlament darstellen wollen.
Ebensolches gilt auch für die anstehende Urheberrechtsreform "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" hier werden Rechtsnormen so verändert. Das sowohl für Konsumenten als auch speziell für Gewerbetreibende, der Umgang mit Urheberrechts geschützten Material, aber auch dessen Entwicklung. Nur noch mit permanenter juristischer Unterstützung zu erbringen ist oder garnicht mehr geleistet wird.
Als Beispiel:
In unsererem "Laden": 9 Leute,3 Technik, 3 Verkauf,1 Verwaltung, 2 Lager, + 1 Chef. Wird bald einen Anwalt eingestellt der zu 70% mit Urheberrechts-Fragen beschäftigt sein wird. Das ist für den Herren Juristen sicherlich sehr positiv bringt aber außer gestiegen Kostendruck für unsere Produkte garnichts.
Mit freundlichen Grüssen

Julius Petersen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Petersen,

wie der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar richtig meinte, war der 11.September 2001 ein Umbruch „hinsichtlich der Bewertung des Verhältnisses von Sicherheit zu Freiheit“. Die Gesetze zur inneren Sicherheit, sind immer in diesem Zusammenhang zu betrachten. Im Falle der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um die Umsetzung einer Brüsseler Richtlinie, der sich die Bundesregierung nicht vollständig entziehen konnte. Dennoch handelt es sich bei der deutschen Umsetzung bereits um einen Kompromiss mit Brüssel, der das Gesetz auf das reduziert, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und angemessen ist.

Herr Schaar warnt in dem von Ihnen angesprochenen Artikel nicht vor einem totalitären Überwachungsstaat, sondern vor einer Überwachungsgesellschaft. Denn der größte Teil der gespeicherten Daten wird bis heute nicht vom Staat, sondern von privaten Unternehmen gehalten. In seiner Funktion als Bundesdatenschutzbeauftragter hat Peter Schaar natürlich die Aufgabe, vor bedenklichen Entwicklungen zu warnen. Das Sicherheits- und Freiheitsbedürfnis der Bevölkerung wird nie zur Zufriedenheit aller gelöst werden können. Der deutsche Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung bereitet mir jedoch hinsichtlich der Gefahr eines Überwachungsstaates keine Sorgen.

Das allgemein übliche Herunterladen von Filmen und Musik aus dem Internet hat eine Urheberrechtsreform nötig gemacht, um legales und illegales Kopieren klar voneinander zu unterscheiden. Nach einer ersten Anhörung im Bundestag gab es jedoch weiteren Klärungsbedarf. Im Moment beschäftigt sich insbesondere der Rechtsausschuss des Bundestages mit vielen offenen Fragen, so dass eine endgültige Stellungnahme zur Reform verfrüht wäre.

Es ist jedoch üblich, dass eine Gesetzesreform anfangs juristischen Klärungs- und Interpretationsbedarf schafft. Nach einer gewissen „Gewöhnungszeit“ erledigt sich dieser Mehraufwand jedoch in der Regel. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß,
Johannes Kahrs