Wo bleibt das AfD- Verbotsverfahren? Setzten Sie sich aktiv für die Einleitung des Verfahren ein?
Sehr geehrter Herr Schätzl. Die Spaltung der Gesellschaft durch die rechtsextreme AfD geht weiter. Der Plan der CDU/CSU die Neonazis inhaltlich zu stellen kann als gescheitert angesehen werden.
Wann wird die Einleitung des Verfahrens angegangen? Es brennt im Land. Schaffen Sie die Einleitung nicht bis zur nächsten Bundestagswahl, ist abzusehen, dass ein Verbotsverfahren nicht mehr durchführbar sein wird, weil es dafür keine Mehrheit mehr geben wird. Warum wird nach wie vor gezögert?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ja, ich setze mich für die Verabschiedung des Antrags zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ein.
Die AfD steht nicht für die Werte unseres Landes. Sie spaltet, statt zu einen. Die Grenzen des Sagbaren werden aktiv verschoben und demokratische Prozesse sabotiert. Die AfD verfolgt eine aggressive, rassistische und xenophobe Rhetorik, die darauf abzielt, Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer ethnischen Zugehörigkeit zu stigmatisieren und auszugrenzen. Dafür darf es in Deutschaland keinen Raum geben.
Inzwischen ist die AfD vom Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell als „rechtsextremistisch“ eingestuft worden. Daher muss ein AfD-Verbotsverfahren so schnell wie möglich eingeleitet werden, um unsere Demokratie zu schützen. Dazu wurde ein fraktionsübergreifender Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren angestoßen, welcher aktuell in der Koalition diskutiert wird. Ich hoffe, dass wir hier bald zu einer Einigung kommen und konkrete Schritte unternehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Schätzl
