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Wie wollen Sie die Kontrolle staatlicher Macht sichern?

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Josef Oster
CDU
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Frage von Sandra B. •

Wie wollen Sie die Kontrolle staatlicher Macht sichern?

Sehr geehrter Herr Oster,

als amtierender Vorsitzender des Innenausschusses tragen Sie besondere Verantwortung für die geplante Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.

Ein „berechtigtes Interesse“, zusätzliche Ausnahmen, stärkere Schwärzungen und Gebühren nach dem Kostendeckungsprinzip könnten es Bürgern, Journalisten und Organisationen erheblich erschweren, staatliche Verträge, Lobbykontakte, interne Warnungen und politische Entscheidungswege zu überprüfen.

Damit entscheidet künftig stärker der Staat selbst, wer ihn kontrollieren darf, aus welchem Grund und zu welchem Preis.

Wie wollen Sie sicherstellen, dass aus Informationsfreiheit kein genehmigungs- und zahlungsabhängiges Privileg wird? Werden Sie einer Reform zustimmen, die die öffentliche Kontrolle staatlichen Handelns in dieser Weise einschränkt?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann nachvollziehen, dass die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz Fragen aufwerfen. Allerdings dient die geplante Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes nicht dazu, Transparenz abzubauen. Der Zugang zu amtlichen Informationen bleibt grundsätzlich erhalten. Ziel ist vielmehr, das Gesetz verständlicher zu gestalten und an die veränderte Sicherheitslage anzupassen.

Der aktuelle Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz zeigt, dass die Aktivitäten ausländischer Nachrichtendienste und Spionage gegen Deutschland immer weiter zunehmen. Gerade vor diesem Hintergrund ist es richtig, besonders schutzbedürftige Bereiche wie die Kritische Infrastruktur, die Spionageabwehr, die Terrorismusbekämpfung oder sicherheitsrelevante Forschung besser zu schützen. Ebenso halte ich es für angemessen, Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung durch die Schwärzung ihrer Namen künftig stärker vor Anfeindungen und Bedrohungen zu schützen.

Der Koalitionsbeschluss stellt zugleich klar, dass das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen gewahrt bleibt. Es geht daher nicht um die Abschaffung von Transparenz, sondern um einen angemessenen Ausgleich zwischen Informationsfreiheit und den berechtigten Interessen der inneren Sicherheit sowie dem Schutz staatlicher Handlungsfähigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Josef Oster

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