Die von Ihnen angesprochenen Konfliktlinien werden selbstverständlich im Gesetzgebungsverfahren beleuchtet - das ist gerade Aufgabe des Parlaments und dem kommen wir natürlich nach.
Dieses Demokratieverständnis ist zwar nachvollziehbar, jedoch nicht das des deutschen Grundgesetzes.
Der konkrete Kabinettsentwurf, der sich von dem nun vorliegenden Dokument merklich unterscheiden kann, ist Arbeitsgrundlage für die weitere Arbeit und Bewertung des Entwurfs durch die Fraktionen im Deutschen Bundestag, nicht der aktuelle Referentenentwurf.
Einen konkreten Zeitplan, wann das Gesetzgebungsverfahren beendet sein wird, kann ich Ihnen an dieser Stelle aber nicht geben. Dazu ist es zurzeit noch zu früh.
Die Regelung dient der Vorsorge für den Fall, dass sich die Sicherheitslage verschlechtert und eine verpflichtende Wehrpflicht eingeführt werden müsste. Dann müssen wir wissen, wer verfügbar ist oder sich ggf. längerfristig im Ausland aufhält.
Einen konkreten Zeitplan, wann das Gesetzgebungsverfahren beendet sein wird, kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht geben.
