Rente, GKV und AU ab dem 1. Tag: Sind Sie für die Erhöhung des Rentenalters, für die Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag, für das GKV Reform Gesetz ?
Sehr geehrter Herr Hardt,
Sind Sie für die Erhöhung des Rentenalters, für die Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag, für das GKV Reform Gesetz ?
Alle 3 Maßnahmen sind untragbar für unseren Sozialstaat und die Erhöhung des Rentenalters, wo wir in Deutschland schon ein sehr hohes Renteneintrittsalter haben, schlichtweg eine Frechheit. Wie soll ich als Krankenpfleger meinen Job noch machen können, wenn es keine Finanzierung (GKV) keine körperliche Entlastung (Rente) mit knapp 70 älter als meine Patienten und in einem Beruf der Körperlich höchst anstrengend ist und dann noch die AU ab dem ersten Tag, wo unser Arbeitgeber dies ja auch jetzt schon Anordnen kann, bei Verdachtsfällen. Im Sana Klinikum Remscheid gibt es übrigens im Jahr maximal zwischen 5-10 Aufforderungen zur AU ab dem ersten Tag, dies bei 1280 Mitarbeitern. Oder ist die AU nur die Ablenkung für die noch gravierenden Reformen um die Sozialverantwortung vom Staat abzugeben. Möchte die CDU wirklich Ihre Verantwortung an die AFD
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters oder vielmehr die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung findet ihre Grundlage in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Die Grenze wird moderat angepasst, sodass rentennahen Jahrgängen genügend Planungssicherheit gewährleistet wird. Die genaue Regelung finden Sie in Empfehlung 5 der Alterssicherungskommission.
Hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gilt schon heute, dass Arbeitgeber eine solche ab dem ersten Tag verlangen dürften, selbst bei einer nur eintägigen Erkrankung. Zukünftig soll eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorliegen. Dabei bleiben Videosprechstunden und die Möglichkeit der rückwirkenden Bescheinigung erhalten. Am Grundsatz abweichende Vereinbarungen treffen zu dürfen, ändert sich nichts.
Die GKV-Reform wurde am 10. Juli 2026 auch mit meiner Zustimmung verabschiedet. Aus meiner Sicht stellt sie eine der grundlegendsten Reformen der gesetzlichen Krankenversicherung dar. Dabei wird eingespart und gleichzeitig die Beitragsstabilität für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber gewährleistet. Dieser Reform konnte ich unter diesen Gesichtspunkten guten Gewissens zustimmen.
