Weitere Fragen an Jürgen Hardt
Für mich ist das Gebot „Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst“ Kern christlicher Sozialethik. Theologisch verstanden geht es bei der Nächstenliebe um weit mehr als Mitgefühl oder soziale Sorge füreinander. Sie ist begründet in der Gottesebenbildlichkeit jedes Menschen und der damit unmittelbar einhergehenden unveräußerlichen Würde.
Ich unterstütze die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Deutschen Bundestag nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv
Eine Neuauszählung aller Stimmen ist rechtlich nur dann möglich, wenn konkrete und substanzielle Anhaltspunkte vorliegen, dass das Gesamtergebnis verfälscht sein könnte. Diese Voraussetzungen sehe ich nicht gegeben.
Aus Sicht der CDU/CSU ist klar: Die Bundesregierung muss auf eine konsequente Anwendung des EU-Rechts dringen und alle rechtlichen und diplomatischen Möglichkeiten nutzen, um die Strafverfolgung zu ermöglichen – ohne den Fall zu politisieren, aber mit der notwendigen Klarheit.
