Wie steht es um die außenpolitische Konsistenz im Umgang mit Souveränitätsfragen bei NATO-Partnern?
Sehr geehrter Herr Hardt,
aktuelle Berichte deuten auf Ambitionen der USA hin, Grönland unter ihre Kontrolle zu bringen, was dort als „einzige Lösung“ für Sicherheitsinteressen bezeichnet wird (Quelle: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-07/68945300-us-beamter-uebernahme-von-groenland-derzeit-einzige-loesung-016).
Wie bewertet die Bundesregierung diese völkerrechtliche Lage im Vergleich zu ihrem entschlossenen Vorgehen bei analogen Souveränitätsfragen gegenüber anderen Staaten? Gibt es eine differenzierte Strategie für den Umgang mit Verstößen gegen die territoriale Integrität, je nachdem, ob diese von einem NATO-Partner oder Drittstaaten ausgehen? Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass unsere außenpolitischen Prinzipien universell angewendet werden, um unsere internationale Glaubwürdigkeit zu wahren?
Über eine konkrete inhaltliche Stellungnahme würde ich mich sehr freuen.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Frage zur außenpolitischen Konsistenz im Umgang mit Souveränitätsfragen.
Aus meiner Sicht ist zunächst klar: Die Grundsätze des Völkerrechts – insbesondere Souveränität, territoriale Integrität und das Selbstbestimmungsrecht – gelten unabhängig davon, ob es sich um einen engen Verbündeten oder einen Drittstaat handelt.
Das gilt auch für Grönland. Grönland ist Teil des Königreichs Dänemark; zugleich ist das Selbstbestimmungsrecht der grönländischen Bevölkerung zu achten. Eine Veränderung des territorialen Status gegen den Willen der Betroffenen oder gar durch militärischen Zwang wäre mit den Grundprinzipien der internationalen Ordnung nicht vereinbar. Sicherheitsinteressen der USA im Hohen Norden müssen im Dialog mit Dänemark und im Rahmen der NATO behandelt werden.
Gleichzeitig unterscheiden sich die politischen Instrumente, je nachdem, ob ein Konflikt innerhalb oder außerhalb des Bündnisses entsteht. Gegenüber NATO-Partnern stehen zunächst Konsultation, Diplomatie, vertrauensbildende Maßnahmen und Vermittlung innerhalb von NATO und EU im Vordergrund. Das ist keine Anwendung anderer Rechtsmaßstäbe, sondern Ausdruck der besonderen Verantwortung, die Bündnispartner füreinander tragen. Eine militärische Konfrontation zwischen NATO-Mitgliedern kann nicht der Weg sein, solche Streitfragen zu lösen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein NATO-Partner einen Freibrief hätte. Gerade die Glaubwürdigkeit der regelbasierten internationalen Ordnung hängt davon ab, dass wir unsere Prinzipien auch gegenüber unseren engsten Partnern vertreten. Deutschland und Europa müssen deshalb gegenüber den USA ihre Interessen und ihre Haltung zu Souveränität und territorialer Integrität klar und selbstbewusst zum Ausdruck bringen.
Ich halte dabei eine starke transatlantische Partnerschaft weiterhin für unverzichtbar. Gerade deshalb müssen wir Meinungsverschiedenheiten mit unseren amerikanischen Partnern offen ansprechen und zugleich alles daransetzen, sie politisch und diplomatisch zu lösen. Europa muss dabei geschlossen auftreten und mehr Verantwortung für seine eigene Sicherheit übernehmen.
Für mich gilt daher: Die völkerrechtlichen Maßstäbe sind universell. Was sich je nach Konflikt unterscheidet, sind die politischen und diplomatischen Instrumente, mit denen wir diese Prinzipien durchsetzen und zugleich unsere Bündnisse erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt
