Würden Sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen?

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Jürgen Hardt
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Frage von Julia L. •

Würden Sie sich bei ihrer Landesregierung für die Prüfung eines AfD-Verbots einsetzen?

Der Verfassungsschutz stuft die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall ein und warnt vor der Gefahr, die von ihr ausgeht. Die Partei gibt sich offen rechtsradikal und antidemokratisch. Zahlreiche Zitate von Mitgliedern dieser Partei können dies belegen. Es gibt eine bzw. zwei Petitionen, in welcher dazu aufgefordert wird, dass ein Verbot der AfD durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden soll. Den Antrag kann nur der Bundesrat stellen. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder. Als Abgeordneter für meinen Wahlbezirk stelle ich Ihnen also die Frage, ob Sie sich bei der Landesregierung bzw. den Mitgliedern des Bundesrates aus NRW für die Beantragung zur Prüfung eines Verbots der AfD durch das Bundesverfassungsgericht einsetzen werden?Es handelt sich hierbei um ein höchst demokratisches Instrument. Es wird lediglich die Prüfung eines Verbots gefordert, nicht das Verbot selbst, das kann nur das Bundesverfassungsgericht.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau L.,

einen Antrag auf den Ausspruch eines Parteiverbots, welches nur vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden kann, kann von drei Institutionen gestellt werden: vom Bundestag, von der Bundesregierung oder vom Bundesrat. In einem Vorverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht dann zunächst nach Aktenlage, ob das Hauptverfahren eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist. Als Bundestagsabgeordneter würde ich mich folglich im Bundestag dafür einsetzen, dass ein solcher Antrag gestellt wird.

Ein Verbot der AfD sehe ich kritisch, obwohl ich mich Ihrer Einschätzung der Partei grundsätzlich anschließe. Der starke Zuspruch, den die AfD im Moment erfährt, ist für mich der Ausdruck von Unzufriedenheit mit der politischen und gesellschaftlichen Situation in unserem Land. Diese Einstellungen können auch durch ein Verbot der Partei nicht aus der Welt geschafft werden. Schon jetzt gelingt es kaum noch, AfD-Sympathisanten zu erreichen. Wobei ich überzeugt bin, dass die wenigsten sich mit der Ideologie der Partei ernsthaft auseinandergesetzt haben, sondern diese aus einer reinen Protesthaltung heraus wählen, bzw. wählen möchten.

Auch der Begriff der „Brandmauer“ ist in meinen Augen schwierig, auch wenn ich gegen jede Form der politischen Zusammenarbeit mit der AfD bin. Treffender wäre das Bild der „Osmose“: In der einen Richtung, hin zur AfD, gibt es keine Durchlässigkeit, umgekehrt aber, zurück zur demokratischen Mitte, sollte die Grenze durchlässig sein. Der Begriff suggeriert eine grundsätzliche Abschottung vom Rest der Gesellschaft, auch gegenüber den Anhängern und Wählern. Vielmehr muss es doch darum gehen, die Menschen mit guten Argumenten zurückzugewinnen, bzw. ihre Abwanderung zum rechten Rand zu verhindern. Wir müssen besser darin werden, den Wert unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung zu vermitteln, in der eine Pluralität von Meinungen akzeptiert wird und in der jeder politische Konsens das Ergebnis eines Verhandlungsprozesses und von manchmal schmerzhaften Kompromissen ist. Diese gesellschaftliche Ordnung hat uns über viele Jahrzehnte Frieden und ein Maß an Freiheit gebracht, von dem viele Menschen auf dieser Welt nur träumen können.

Ein Verbot würde zudem der AfD und ihren Anhängern nur die Möglichkeit geben, das ohnehin schon beliebte Narrativ ihrer Opferrolle – welches nicht zutreffend ist – weiter zu bedienen und zu verbreiten. Eine politische Strömung dieser Stärke würde Mittel und Wege finden, sich neu zu erfinden und womöglich am Ende von dem Verbotsverfahren noch profitieren. Dies gilt es zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hardt

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