Frage an Jürgen Trittin bezüglich Verbraucherschutz

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Jürgen Trittin
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Frage an Jürgen Trittin von Hans H. bezüglich Verbraucherschutz

Guten Tag

Bedarfsprüfungen im Hartz4System verletzen das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre. Es gibt kein gesetzlich verankertes Recht auf (fair) bezahlte Arbeit, so dass Bürger nicht in Hartz4Verhältnissen, das heißt, ohne Gefühl von Menschenwürde, leben - müssen. Menschen, die mit dem Privileg, im "Öffentlichen Dienst" arbeiten zu dürfen, leben, dürfen in die Privatsphäre anderer eindringen, ohne ihre eigene preisgeben zu müssen.

Wie ist Ihre Position zum Recht auf ein bedingungsloses Grundeinkommen, auf dessen Basis Arbeits- und Lohnverhandlungen geführt werden können?

Freundliche Grüße Hans Hartung

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Hartung,

ich bin für eine bedarfsorientierte Grundsicherung und gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen. Unser Sozialstaat unterscheidet aus guten Gründen zwischen unterschiedlichen Lebenslagen und schert nicht alle über einen Kamm. Es gibt außerdem keinen Grund, Millionären und Gutverdienenden ein Grundeinkommen zukommen zu lassen.

Nach langer ausführlicher Diskussion haben wir im November 2007 auf einem Parteitag dazu einen ausführlichen Beschluss gefasst (siehe: www.gruene-partei.de ).

Die Position meiner Partei kurz zusammengefasst ist, dass das SGB II insgesamt reformbedürftig ist. Wir haben hierfür das Konzept der Grünen Grundsicherung entwickelt. Die Grüne Grundsicherung umfasst Teilhabegarantien und Existenzsicherung. Sie besteht gleichberechtigt aus materieller Absicherung und dem Zugang zu fördernden und befähigenden Institutionen und Instrumenten. Beides muss klar festgelegt sein, auf beides muss es einen verbindlichen Rechtsanspruch geben. Ein Element der Grünen Grundsicherung ist die Festsetzung der Regelleistung in einer Höhe, die das sozio-kulturelle Existenzminimum garantiert und die Autonomie derjenigen schützt, die auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind.

Wir treten dafür ein, die Sätze für das Arbeitslosengeld II neu zu berechnen und an das gestiegene Preisniveau anzupassen. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sollte die Regelleistung in Zukunft 420 Euro statt 351 Euro betragen. Der Bedarf von Kindern und Jugendlichen muss ebenfalls eigenständig ermittelt und angehoben werden. Selbst die Richter am Bundessozialgericht haben das angemahnt. Anders als Erwachsene, sind Kinder noch in der Entwicklung. Um Kinder gesund zu ernähren, für den Besuch im Museum und für passende Kleidung reicht die jetzige Regelleistung bei weitem nicht aus

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Trittin