Als eigenständiges Verfassungsorgan regelt der Deutsche Bundestag das Beflaggungswesen für den eigenen Bereich in eigener Verantwortung. Die sogenannte Flaggenordnung des Bundestages sieht vor, dass „zu tageweise bestimmten Anlässen“ beflaggt werden kann. Ich habe auf dieser Grundlage entschieden, anlässlich des 17. Mai – dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie – die Regenbogenflagge für einen Tag auf dem Reichstagsgebäude zu hissen.
Ganz grundsätzlich gilt in der parlamentarischen Debatte: Die politische Auseinandersetzung wird durch das Wort geführt. Es ist somit nicht gestattet, in einer Plenarsitzung Kleidungsstücke oder Accessoires zu tragen, mit denen eine politische Demonstration oder Botschaft verbunden ist.
Ich persönlich habe die Kooptation nicht in Anspruch genommen und an diesen Sitzungen nicht teilgenommen. Deshalb hatte ich dies qua-Amt-Mitgliedschaft erst nicht angegeben, weil ich sie nicht wahrgenommen hatte.
Insofern bitte ich Sie um Verständnis, dass ich Ihnen keine Details zu den Gesprächen über Entvölkerung und Migration nennen kann. Ich kann Ihnen jedoch sagen, dass der Begriff ‚Depopulation‘ unter anderem von den Vereinten Nationen genutzt wird.
Insofern bitte ich Sie um Verständnis, dass ich Ihnen keine Details zu den Gesprächen über Entvölkerung und Migration nennen kann. Ich kann Ihnen jedoch sagen, dass der Begriff ‚Entvölkerung‘ unter anderem von den Vereinten Nationen genutzt wird.
Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass ich nach meinen ausführlichen Antworten an Sie in diesem Jahr sowie angesichts der Vielzahl der an mich gerichteten Briefe keinen dauerhaften Austausch mit Ihnen über die Plattform Abgeordnetenwatch führen kann.