Das Kabinett hat in dieser Woche einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, um den Meeresschutz zu verbessern.
Eine weitere Novellierung des Abgeordnetengesetzes liegt in der Zuständigkeit des Gesetzgebers. Eine Diskussion über eine erneute Absenkung des Schwellenwertes des § 45 Absatz 2 Nr. 6 Abgeordnetengesetz müsste daher zunächst in den Fraktionen geführt werden. Diese Debatte möchte Frau Klöckner durch ihre persönliche Meinung zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorprägen.
Die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner hat dazu bereits in ihrer Antwort vom 17. Juni 2025 Stellung genommen.
Sie haben diese auch an den Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramts, Thorsten Frei MdB, gestellt. Gerne verweise ich auf seine Beantwortung
Die Farben unserer Fahne sind nicht nur ein Symbol für die im Grundgesetz explizit genannten Freiheitsrechte, sondern für das gesamte Spektrum unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das schließt die Würde jedes Einzelnen und das Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit mit ein, unabhängig von sexueller Identität oder Orientierung.
Ich bin – anders als Sie schreiben – nicht der Ansicht, dass es bei einem möglichen Verbotsantrag darum ginge, unliebsame Meinungen zu unterdrücken. Wovor ich allerdings warne: Die Parteien sollten den Eindruck vermeiden, sie würden versuchen, sich unliebsamer Meinungen zu entledigen. Das habe ich auch in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ gesagt, auf die Sie sich beziehen.