Wie kann eine Wohnungsgenossenschaft gezwungen werden, um die Auskunftspflicht zur unklaren Nebenkostenabrechnung 2021 zu erreichen ? Nach 3 Schreiben, ist u.a. auf Datenschutz verwiesen und gemauert.

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Juliane Nagel
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Frage von Helge T. •

Wie kann eine Wohnungsgenossenschaft gezwungen werden, um die Auskunftspflicht zur unklaren Nebenkostenabrechnung 2021 zu erreichen ? Nach 3 Schreiben, ist u.a. auf Datenschutz verwiesen und gemauert.

Sehr geehrte Frau Nagel,
in der o.a. Nebenkostenabrechnung wird auf weitere Kostensteigerungen in den nächsten Jahren verwiesen und evtl. „durchgewunken“; warum bezahlen wir eine Miete, wenn der Vermieter diese Möglichkeiten hat und diese auch unverschämt nutzt. Eine Partnerschaft im Mietvertrag ist so nicht möglich!
Unklare Festlegungen in der Betriebskostenverordung werden zu Lasten von uns Mietern einseitig zu Kosten umgelegt. Das BGB wird ebenso mißachtet und Termine ignoriert. Die verspäteten Stellungnahmen sind im Ton unverschämt und anmaßend.
Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Frau T..

sie können diese Informationen (also Kosten/ Abrechnungen, die ihren Betriebskosten zugrunde liegen) vom Vermieter einfordern. Das ist als Mieterin ihr Recht. Der BGH hat erst im Dezember 2020 (Aktenzeichen VIII ZR 118/19 ) entschieden, dass Vermieter mehr Transparenz walten lassen müssen: "Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe müssen Vermieter konkret aufzeigen, dass sie die angesetzten Betriebskosten nicht nur richtig erfasst und zusammengestellt haben, sie müssen zusätzlich über Belege nachweisen, dass die Kosten auch bezahlt wurden. Darüber hinaus hat der Gerichtshof entschieden, dass Mieter auch die Einsichtnahme in die Ablesebelege anderer Mieter in der gleichen Immobilie verlangen dürfen. Verweigert der Vermieter diese Einsicht, besteht damit für den Mieter keine Verpflichtung, die geforderte Nachzahlung zu leisten."

Sie können sich auf das Urteil und das BGB beziehen und Transparenz einfordern. Ich empfehle aber eher zum Mieterverein in ihrer Nähe zu gehen und sich dort Unterstützung zu suchen.

Bei den Kostensteigerungen für die Zukunft (also 2023) sieht die Sache schwieriger aus. Es ist möglich, dass der Vermieter erhöhten Kosten zu tragen hat, die er dann auch seitens der Mieter*innen im Voraus in Rechnung stellt. Im Endeffekt müssen sie die Kosten ja auch tragen, aber eben abrechnungskonkret.

Herzlicher Gruß, Juliane Nagel

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