Frage an Karamba Diaby bezüglich Finanzen

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Karamba Diaby
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Frage von Edward S. •

Frage an Karamba Diaby von Edward S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Dr. Diaby,

Auf Ihrer Homepage sind neben Ihrem Büro in Berlin ein sogenanntes Bürgerbüro und ein sogenanntes Wahlkreisbüro in Halle verzeichnet. Beide Bueros liegen rund 900m.
Was ist der Unterschied zwischen den beiden Büros?

Herzlichst, E. Sommer

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Sehr geehrter Herr Sommer,

vielen Dank für Ihre Frage, was denn der Unterschied zwischen meinem Bürgerbüro und meinem Wahlkreisbüro sei. Gern antworte ich Ihnen.

Ich nutze beide Büros für unterschiedliche Zwecke und habe zur Unterscheidung deshalb auch zwei Bezeichnungen gewählt. Mein Wahlkreisbüro dient mir aufgrund der Lage und abgetrennten Räumlichkeiten vor allen Dingen als Ort für vertrauliche Gespräche im „geschützten Raum“. Zudem kann ich mich im Wahlkreisbüro auch eng mit den Landtagsabgeordneten der SPD Halle (Saale) austauschen, die ebenfalls in der Großen Märkerstraße 6 ihre Büros haben.

Mein Bürgerbüro hingegen dient vielen Menschen „im Vorbeigehen“ als Ort des Austauschs. Viele Bürgerinnen und Bürger kommen spontan vorbei, um mit mir zu sprechen, nicht zuletzt auch weil ihnen diese Räumlichkeiten im Alltag viel präsenter sind. Die Große Steinstraße ist (trotz der Baustelle am Steintor) eine wichtige Verbindungsstraße zwischen Zentrum und Steintorviertel. Viele Straßenbahnlinien verkehren in diese Straße. Und viele Fußgängerinnen und Fußgänger nutzen diese Verbindung ins Zentrum – insbesondere auch nach der Eröffnung des neuen Geistes- und Sozialwissenschaftlichen Zentrums ist die Zahl noch einmal nach oben geschnellt.

Zudem kann ich im Bürgerbüro auch kleinere Veranstaltungen (wie z.B. Lesungen oder Gesprächsrunden) durchführen. Ein wichtiger Fakt ist noch: Das Bürgerbüro ist barrierefrei. Für die direkte Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, was mir sehr wichtig ist, ist das offen angelegte Bürgerbüro also besser geeignet.

Ein weiterer Grund für die Entscheidung, ein Bürgerbüro zu eröffnen, war, dass ich als Arbeitgeber meinen Mitarbeitenden gegenüber verpflichtet bin, die entsprechenden räumlichen und sächlichen Arbeitsvoraussetzungen bereitzustellen. Dazu gehört, dass ich genügend Arbeitsplätze und die entsprechende IT zur Verfügung stelle, damit sie ihren Verpflichtungen nachkommen können. Mit den mir nun zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten, werde ich dieser Verpflichtung gerecht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Karamba Diaby, MdB

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