Frage an Karin Prien bezüglich Recht

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Karin Prien
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Frage von Jörn D. •

Frage an Karin Prien von Jörn D. bezüglich Recht

Untersuchungshaft ist kein Scherz und für „Ungeübte“ eine schreckliche Erfahrung. 23 Stunden pro Tag verbringt man in einer ca. 9 qm großen Zelle. Wenn sich herausstellt, dass man unschuldig ist, greift die für Unschuldige vorgesehene “Entschädigung” von 25 Euro pro Tag. Diese 25 Euro sind als Pauschale für „immaterielle Schäden“ (Die Zeit im Gefängnis) zu sehen. Hätte man dort eine Uhr, könnte man sich (im schlimmsten Fall 6 Monate lang) jede Stunde auf 1,04 Euro „Entschädigung“ freuen (noch abzüglich der unfreiwilligen „Verpflegung“, die 6 Euro pro Tag kostet).

1,04 Euro, die man stündlich anstelle des draußen vergehenden Frühlings und Sommers gutgeschrieben bekommt? Sind

ein Tag in Freiheit
ein Tag im Kreis der Familie
ein Tag unter Freunden, oder
ein Tag allein im Frühling in der Sonne am Elbstrand sitzend wirklich nur 25 Euro Wert?

Ist dem Gesetzgeber, also unseren gewählten Volksvertretern, ein Tag im Leben eines (unschuldigen) Menschen wirklich nur 25 Euro wert? Warum?

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Sehr geehrter Herr Daberkow,

Danke für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte:

Die Strafjustiz in den deutschen Ländern leistet anerkanntermaßen hervorragende Arbeit. Leider lässt sich aber nicht ausschließen, dass eine Strafverfolgungsmaßnahme einmal den Falschen trifft. Das Bundesgesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen regelt - wie Sie richtig ausführen -, dass in einem solchen Fall 25 Euro Haftentschädigung gezahlt werden sollen. Diese Erhöhung um mehr als das Doppelte von zuvor nur 11 Euro pro Tag ist erst im Mai 2009 in Kraft getreten. Auf diesen Betrag hatten sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf ihrer Herbstkonferenz am 20.11.2008 mehrheitlich geeinigt.
Vergessen werden darf hierbei nicht, dass daneben der verursachte Vermögensschaden, z.B. Verdienstausfall oder Ausfälle in der Rentenversicherung in vollem Umfang ebenfalls ersetzt werden. Die Haftentschädigung wird zusätzlich für die zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung gewährt. Insofern haben wir in Deutschland ein paralleles, bewährtes System von Vermögenschadensersatz und pauschaler Haftentschädigung.
Natürlich ist die Höhe der Haftentschädigung für den Einzelnen Betroffenen nicht unbedingt nachvollziehbar. Auch lässt sich über die Höhe natürlich streiten - letztlich ist es aber unmöglich, den Verlust der Freiheit als immateriellen Schaden in Geld zu bemessen. Mit einem Schmerzensgeld ist dieser Betrag nicht zu vergleichen, da der Staat unabhängig von rechtswidrigem Handeln und Verschulden zahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Prien

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