Frage an Karl A. Lamers bezüglich Finanzen

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Karl A. Lamers
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Frage von Christian L. •

Frage an Karl A. Lamers von Christian L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Lamers,

aufgrund schlechter Zahlungsbedingungen meines ehem. Arbeitgebers bin ich in große finanzielle Not geraten u. daher mit einer neg. Schufa stigmatisiert. Da ich in meinem alten Handwerksbetrieb nun keine Zukunft mehr hatte, beschloss ich nach vorne zu fliehen u. habe mich daher im Okt. ´12 selbstständig gemacht. Ich beschäftige bereits 3 Mitarbeiter. Aufgrund meiner finanziell schwierigen Ausgangssituation ist keine Bank bereit, mir trotz guter Auftragslage einen Kredit zu geben um kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die genannten Liquiditätsengpässe die durch lange Zahlungsziele und Vorauszahlungen an Sozialversicherungen, BG , Urlaubskasse, etc. entstehen haben allerdings das Potenzial meinen Betrieb trotz sehr guter Auftragslage und Kundenannahme still zu legen, wenn nicht gar zu schließen. Was mich extrem ärgert und verbittert ist, dass Existenzgründer in Kleinbetrieben u. Mittelstand, die für unser Land volkswirtschaftlich unverzichtbar sind u. die meisten Arbeitsplätze stellen, teilweise unüberwindbare Hindernisse in den Weg gestellt bekommen und große bürokratische Hürden zu überwinden haben ohne von staatlicher Seite ausreichend ernst genommen zu werden. Leider hilft der Staat nur den Banken u. jedem der laut genug rufen kann. Leise Stimmen, wie meine werden überhört.

Was mich interessieren würde: Wie kann die Politik Unternehmen wie meinem helfen die finanzielle Last durch Vorschusszahlungen zu mildern und so Liquidität aufzubauen? Weshalb ist es gesetzlich nicht gefordert, dass unsere Ausgansrechnungen unverzüglich zu begleichen sind, statt Zahlungsziele bis zu 60 Tagen hinnehmen zu müssen? Warum fördert der Staat nicht z.B. in Form einer Bürgschaft für Existenzgründer mit negativer Schufa, wenn die Auftragslage des jeweiligen Unternehmens als gut einzuschätzen ist und mit aussagekräftigen Zahlen den Erfolg des Unternehmens belegt werden kann?

MfG, C. Lenz

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Sehr geehrter Herr Lenz,

für Ihre Anfrage vom 25. Juni zu den Themen Zahlungsverzug und Existenzgründung möchte ich Ihnen danken.

Zahlungsverzug ist ein großes Problem für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland. Tatsächlich existiert allerdings mit Paragraph 271 des Bundesgesetzbuches bereits eine Regelung, die die sofortige Zahlung vorsieht. Diese kann unter bestimmten Bedingungen zwischen den Vertragsparteien festgelegt werden.

Im Regelfall vereinbaren die Geschäftspartner im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Zahlungsfrist. Die bisherige Rechtslage setzt dabei keine starren Fristen. Dies wird sich durch den Gesetzesentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, der momentan beraten wird, ändern.

Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung eine EU-Richtline um, die die europaweite Einheitlichkeit der gesetzlichen Zahlungsfristen zum Ziel hat. Mit dem Gesetz sollen strengere Regeln für Ausnahmefälle und damit Rechtssicherheit für Unternehmen geschaffen werden. Zudem wird in Deutschland eine weitere Verkürzung der Zahlungsfristen in der Zukunft angestrebt.

Neben den Regelungen zu Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr erkundigen Sie sich in ihrer Anfrage zu Fördermaßnahmen für Existenzgründer. An dieser Stelle möchte ich Sie auf die Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg aufmerksam machen. Mit diesen werden Unternehmen unterstützt, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Außerdem existieren diverse Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Existenzgründungen und Betriebserweiterungen unterstützen.

Ich hoffe, dass die Experten Ihnen bei Ihrem speziellen Fall weiterhelfen können und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Karl A. Lamers