Sehr geehrte Frau Otte, welche Sicherheitsmechanismen gibt es für soziale Härtefalle bei besonders vulnerablen Gruppen von Menschen, die durch die neue Grundsicherung entstehen könnten?
Sehr geehrte Frau Otte,
anbei finden Sie die Quellen zu meiner Frage:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html
https://www.der-paritaetische.de/themen/sozialpolitik-europa-klima/armut-und-grundsicherung/
https://www.gegen-hartz.de/news/brgergeld-neue-grundsicherung-tabelle-zeigt-alle-unterschiede-ab-2026
Die geplante Neue Grundsicherung bietet aus meiner Sicht für besonders vulnerable Menschen keinen ausreichenden Schutz bei Härtefällen. Im bekannten, von Ihnen verlinkten Urteil, hat das Bundesverfassungsgericht 2019 klargestellt, dass Kürzungen des Existenzminimums nur sehr begrenzt zulässig sind und Sanktionen von mehr als 30 Prozent in der Regel verfassungswidrig sind. Der vorliegende Gesetzesentwurf zur neuen Grundsicherung bewegt sich haarscharf an dieser Untergrenze und verlässt sich im Kern auf enge, schwer nutzbare Härtefallklauseln, statt Betroffene wirksam vor existenzgefährdenden Kürzungen zu schützen.
Besonders problematisch ist, dass Schutzfristen (Karenzzeiten) bei Wohnkosten und Vermögen deutlich eingeschränkt bzw. faktisch abgeschafft werden sollen: Angemessenheit der Wohnung und Vermögen werden viel schneller und strenger geprüft, was gerade für kranke Menschen, Alleinerziehende oder Ältere das Risiko von Wohnungsverlust und Entsicherung erhöht. Unsere Fraktion setzt sich weiterhin dafür ein, dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum und die Menschenwürde tatsächlich gesichert werden – statt über Sanktionen und Druck infrage gestellt zu werden.
