Frage an Katarina Barley bezüglich Recht

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Katarina Barley
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Frage von Heide J. •

Frage an Katarina Barley von Heide J. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Barley!

Haben Sie in naher Zukunft - bevor Sie sich nach Brüssel verabschieden - noch vor, ein längst überfälliges EINDEUTIGES Gesetz zum Schutz der Bürger (Steuerzahler, Mieter, Verbraucher, Betreute etc.) zu verabschieden?

Es kann oder sollte zumindest nicht sein dürfen, dass wegen fehlender Eindeutigkeit bzw. Lücken im Gesetz Betrüger straffrei ausgehen, wenn z.B.

Superreiche durch Mitwirken von Banken mit Finanzgeschäften wie "cum-cum", cum-ex" oder wie auch immer benannt, den Fiskus um Milliarden (europaweit immer noch, s. Beitrag Panoram vom 18.10.2018) betrügen,

dass ohnehin ausgebeutete osteuropäische Arbeitnehmer (vielleicht auch Deutsche) für heruntergekommende Wohnungen bzw. Zimmer von gierigen Vermietern abgezockt werden,

Autokäufer ein Produkt erwarben, dass nur unter "Laborbedingungen" aber nicht auf der Straße (für die Autos ja wohl gebaut und gekauft werden) die versprochenen Kriterien erfüllt, ohne dass dafür ein entsprechender Anspruch auf Nachrüstung mit HARDWARE oder auch Rückerstattung des Einkaufspreises entsteht,

dass staatliche oder private Betreuer die Abhängig- bzw. Hilflosigkeit alter und schwacher Bürger ausnutzen können, indem sie sich Vollmachten unterschreiben lassen, die ihnen ermöglichen, sich deren Besitz anzueignen.

Bei ALLEN (auch den hier nicht aufgeführten) Handlungen mit Betrugsabsichten gegenüber Einzelnden oder der Allgemeinheit sollten nicht Firmen, sondern deren Besitzer bzw. Aufsichtsräte) strafrechtlich derartig belangt werden, dass die Betrüger dabei ihr gesamtes privates, auch auf Partner überschriebenes Vermögen (sofern diese den Eigenerwerb nicht nachweisen können) verlieren. Das würde dann endlich wirklich abschreckend wirkt.

Wenn wir soweit sind, dass die Politik bei derartigem Betrug keinen Handlungsbedarf zu erkennen vermag, dann allerdings leben wir heute in einem "Unrecht-Staat". Das aber kann/darf ja wohl nicht sein.

Mit freundlichem Gruß
H. J.

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Sehr geehrte Frau J.,

Betrug ist nach deutschem Recht strafbar und kann mit hohen Geldstrafen und bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug geahndet werden. Dazu zählen auch Steuerhinterziehung und Geldwäsche – egal, ob sie von großen Konzernen oder Einzelpersonen betrieben werden. Die SPD hat deshalb entschlossene Maßnahmen eingefordert, um die Steuerkriminalität national, auf europäischer Ebene und international zu bekämpfen. So haben wir der letzten Legislaturperiode u.a. das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz, das Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiter Gesetze, das Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und –verlagerungen (BEPS Umsetzung Teil I), das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken bei Rechteüberlassungen (Lizenzschranke), das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Registrierkassen) und die Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie beschlossen.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir auch in dieser Legislaturperiode gegen Steuer-betrug und –vermeidung kämpfen, und Steuerhinterziehung durch die Schließung von Steuerschlupflöchern und Steueroasen weiter verhindern werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katarina Barley

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