Frage an Katharina Dröge bezüglich Soziale Sicherung

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Katharina Dröge
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Gerald G. •

Frage an Katharina Dröge von Gerald G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dröge,

leider geht es meiner Meinung nach in Deutschland sehr ungerecht und unfair zu.

Das Evangelli Gaudium von Papst Franziskus ist meines Erachtens sehr aufschlussreich. Ich möchte Ihnen einen Link dazu mitsenden:

http://de.wikipedia.org/wiki/Evangelii_gaudium

Zwei Zitate des aus meiner Sicht sehr weisen Heiligen Vaters:

" Für die Wirtschaft und für den Markt ist Solidarität fast ein Schimpfwort"
( Papst Franziskus)

" Diese Wirtschaft tötet. Es ist unglaublich, dass es kein Aufsehen erregt, wenn ein alter Mann, der gezwungen ist, auf der Straße zu leben, erfriert, während eine Baisse um zwei Punkte in der Börse Schlagzeilen macht"

( Papst Franziskus)

Welche Schlüsse zieht die Politik aus diesen Worten?

Ich sende Ihnen einen Link zu einem Bericht über die Vermögensverteilung mit:

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/vermoegen-in-deutschland-ungleicher-verteilt-als-im-rest-der-eurozone-a-955701.html

Wie Sie anhand dieses Berichts sehen, ist die Vermögensverteilung in Deutschland sehr unterschiedlich. Braucht man da nicht höhere Steuern z.B. eine Vermögens-und mehr Erbschaftssteuer?

Ich musste von München zurück nach NRW ziehen, weil ich keine Kleinwohnung unter 850 Euro fand. Und das obwohl ich hier einen schlechterbezahlten Job ausüben muss.

Drei Vermieter wollten nur ohne Vertrag vermieten, eventuell um Steuern zu sparen. Nachweisen kann ich diese Vermutung nicht.
Warum macht man einen Mietvertrag nicht zur Pflicht, wenn man sich wo anmeldet?

Mit freundlichen Grüßen,
Gerald Grzybowski

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Grzybowski,

vielen Dank für Ihren Beitrag auf Abgeordnetenwatch.de. Als Grüne setze ich mich stark für eine gerechtere Steuerpolitik ein, um der ungleichen Vermögensverteilung in Deutschland entgegenzuwirken und stimme Ihrer Forderung nach höheren Steuern in gewissen Bereichen daher zu.
Mit ihrem steuerpolitischen Ansatz strebt die grüne Bundestagsfraktion danach, geringere und mittlere Einkommen entlasten. So schlagen wir zum Beispiel eine Erhöhung des Grundfreibetrags vor, damit ein höherer Anteil Ihres Einkommens steuerfrei bleibt. Wir achten also darauf, dass niemand überfordert wird, denn die Grundlage unserer finanz- und steuerpolitischen Reformen ist eine transparente Finanz- und Haushaltspolitik, die die Gesamtbelastung der Bürgerinnen und Bürger beachtet. Gleichzeitig setzen wir insbesondere im Rahmen der Haushaltskonsolidierung auf den erhöhten Spitzensteuersatz und wollen Kapitaleinkünfte wieder progressiv wie Arbeitseinkommen besteuern. Der Spitzensteuersatz beträgt aktuell 42% ab Mrd. 53.000 € zu versteuerndem Einkommen. Für darüber liegende Einkommen wollen wir den Satz allmählich bis auf 49% ansteigen lassen. Er greift dann für zu versteuerndes Einkommen, das oberhalb von 80.000 € liegt. Das entsprechende Bruttoeinkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greift, liegt aber deutlich höher. Denn vom Bruttoeinkommen können Sie verschiedene Kosten abziehen, die ebenfalls steuerfrei bleiben. Das sind z.B. die Kosten für Fahrten zur Arbeit, Krankenversicherungsbeiträge aber auch Kinderbetreuungskosten, Spenden an gemeinnützige Organisationen, Ausbildungskosten oder auch Ihre private Altersvorsorge durch Riester- und Rürup-Rente.
Mit einer Vermögensabgabe für Millionäre wollen wir zudem nachhaltig und gerecht die Schulden aus der Banken- und Finanzkrise abbauen. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen ist der Meinung, dass es gerecht ist, wenn sich diejenigen an den Finanzierungslasten beteiligen, die auch am meisten leisten können. Das Aufkommen einer Vermögensabgabe, im Gegenteil zu einer Steuer, an einen konkreten Finanzierungszweck gebunden. Wir fordern daher, dass die Einnahmen dabei ausschließlich dem Bund zufließen sollen und für die Tilgung der durch die Rettungsschirme, Bürgschaften und Konjunkturpakete angefallenen Schulden eingesetzt werden.
Auch die Erbschaftsteuer bei großen Erbschaften sowie die Vermögenssteuer sollen erhöht werden, damit die Länder wieder mehr Spielraum für Bildungsinvestitionen haben. Die Tatsache, dass Sie aufgrund der hohen Mieten in München zur Jobaufgabe und Umzug gezwungen waren, ist äußerst bedauerlich. Grundsätzlich wird ein Mietvertrag geschlossen, sobald Mieter und Vermieter sich auf das Mietverhältnis geeinigt haben und Miete gezahlt wird – dies muss aber nicht schriftlich geschehen, der Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Nichtsdestotrotz wird gerade von der Seite der Vermieter ein schriftlich fixierter Mietvertrag mit Sonderklauseln bevorzugt, da das Mietrecht tendenziell eher den Mieter schützt. Weshalb in diesen von Ihnen genannten Fällen von den Verträgen abgesehen wurde, unterliegt tatsächlich nur der Vermutung.

Mit freundlichen Grüßen,
Katharina Dröge

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