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Kürzung der Vergütung der ambulanten psychotherapeutischen Gesprächsleistungen zum 1. April 2026 um 4,5 %. Wie genau wollen Sie sich gegen diese Kürzung und eine Verbesserung der Versorgung einsetzen?

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Katharina Dröge
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Anja B. •

Kürzung der Vergütung der ambulanten psychotherapeutischen Gesprächsleistungen zum 1. April 2026 um 4,5 %. Wie genau wollen Sie sich gegen diese Kürzung und eine Verbesserung der Versorgung einsetzen?

Sehr geehrte Frau Dröge,

ich habe Ihre Antwort dazu gelesen, dass Sie sich für eine Verbesserung der Versorgungslage einsetzen wollen. Das freut mich sehr! Ich bin Psychotherapeutin in Ausbildung. Zusätzlich zu den hohen Kosten, die ich persönlich im Rahmen der Ausbildung auf mich genommen habe, frage ich mich vor allem, was mit der Versorgung für psychisch erkrankte Menschen passieren wird. Ich bekomme tagtäglich mit, wie lange die Wartelisten für einen Therapieplatz sind und wie verzweifelt die betroffenen Menschen sind. Ambulante Psychotherapie macht nur 1,1 % der Gesamtkosten der GKV aus und ausgerechnet dort wird gekürzt. Mich macht diese Kürzung traurig und wütend, für mich, aber vor allem für all die lieben Menschen, die psychisch erkrankt sind und dringend Hilfe benötigen. Ich bitte Sie daher darum, sich nun auch aktiv gegen die Kürzung einzusetzen z.B. mit einem öffentlichen Statement. Viele Dank und viele Grüße

Foto von Katharina Dröge, aufgenommen im Deutschen Bundestag im Juli 2025.
Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Liebe Frau B.

vielen Dank für Ihr Schreiben.

In der Grünen Bundestagsfraktion teilen wir Ihre Sorge ausdrücklich. Bereits auf unserer Homepage haben wir deutlich gemacht, dass die Absenkung psychotherapeutischer Leistungen, insbesondere vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Versorgungslücke, höchst problematisch ist:
https://www.gruene-bundestag.de/presse/2026/pm-maerz-2026/kirsten-kappert-gonther-zu-den-honorarkuerzungen-in-der-psychotherapie/.

Nach Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses am 11.03.2026 soll die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen ab dem 1. April um 4,5 Prozent sinken. Es ist unverständlich, dass ausgerechnet Psychotherapeut*innen zukünftig weniger für die Behandlung von GKV-Versicherten erhalten sollen. In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen zugleich unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, ist eine pauschale Honorarkürzung ein verheerendes Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zu Ungunsten von GKV-Versicherten entstehen, gefährdet das die psychotherapeutische Versorgung.

Was wir stattdessen brauchen, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen werden die bestehende Fehlsteuerung und die finanzielle Schieflage innerhalb des Gesundheitssystems nicht lösen können.

Zu beachten ist, dass Honorarvereinbarungen grundsätzlich eine Angelegenheit der Selbstverwaltung sind und es ist richtig, dass diese nicht politisch getroffen werden. Aus diesem Grund ist eine direkte politische Einflussnahme weder möglich noch sinnvoll. Dennoch kritisieren wir diese Entscheidung ausdrücklich und stehen politisch weiterhin dafür ein, dass angemessene finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen werden. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.

In einem Antrag vom 26.03.2026 fordern wir daher die strukturelle Verbesserung der Versorgung: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1158062. Durch vielfältige gesellschaftliche Krisen erleben wir derzeit einen Anstieg psychischer Belastungen, besonders unter Kindern und Jugendlichen. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine Kapazitätsgrenzen. Insgesamt sind die Zugänge zum Hilfesystem mit zu vielen Hürden belastet. Es ist nicht hinzunehmen, dass viele Menschen in einer psychischen Krise monatelang auf passende Hilfe warten müssen und die Suizidzahlen weiter steigen. Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben. Daher fordern wir eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärzte sowie Psychotherapeut*innen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln. Ferner soll die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen verbessert werden und die ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gestärkt werden. 

Darüber hinaus fordern wir bereits seit langen und auch in dem oben zitierten Antrag, dass die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeut*innen gesetzlich abgesichert werden.

Viele Grüße

Team Dröge

 

 

 

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