Hallo Frau Schulze! Können Sie einen Finanzierungsvorschlag machen, der es einem Hausbesitzer und Rentner ermöglicht die Wärmepumpe einbauen zu lassen? Danke für die Beantwortung!

Portrait von Katharina Schulze
Katharina Schulze
Bündnis 90/Die Grünen
0 %
/ 4 Fragen beantwortet
Frage von Michael T. •

Hallo Frau Schulze! Können Sie einen Finanzierungsvorschlag machen, der es einem Hausbesitzer und Rentner ermöglicht die Wärmepumpe einbauen zu lassen? Danke für die Beantwortung!

Portrait von Katharina Schulze
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

danke für Ihre Frage. Da der Einbau einer Wärmepumpe ein sehr individuelles Vorhaben ist und man dafür mit diversen Variablen (Alter und Standort des Hauses, Form des Heizsystems, vorhandene Isolierung, etc.) rechnen muss, kann ich Ihnen leider in Ihrem konkreten Fall nicht weiterhelfen und verweise Sie gerne an eine Heizungsbaufirma Ihres Vertrauens. Das Fachpersonal wird Ihnen sicherlich einen Finanzierungsvorschlag erstellen.

Grundsätzlich kann ich Ihnen zu den Fördermaßnahmen seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz folgendes sagen: Es gibt eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 % für alle Erfüllungsoptionen. Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es für Bürgerinnen und Bürger für den Austausch ineffizienter Heizungen Klimaboni. So erhalten Bürgerinnen und Bürger, die nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz durch Ausnahmeregelungen nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären, zusätzlich 20 % Förderung (Geschwindigkeitsbonus). Einen gleichhohen Bonus erhalten auch Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen (Einkommensbonus). Und diejenigen, die verpflichtet sind eine neue Heizung einzubauen und die gesetzliche Anforderung übererfüllen, erhalten zusätzlich 10 % Förderung. Auch bei Havariefällen, das heißt wenn die Heizung irreparabel kaputt ist, wird zur Grundförderung ein Zuschlag von 10 % gewährt, wenn die Anforderung übererfüllt wird. Die verschiedenen Boni und Fördermaßnahmen können addiert und damit eine maximale Förderhöhe von insgesamt 70% der anfallenden Kosten erreicht werden. Mit Förderkrediten für den Heizungstausch stehen zudem Möglichkeiten zur Verfügung, die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Somit sollte es für die große Mehrheit der Bevölkerung möglich sein, mit einem geringen bzw. verkraftbaren finanziellen Aufwand auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen.

Herzliche Grüße

Katharina Schulze

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Katharina Schulze
Katharina Schulze
Bündnis 90/Die Grünen