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Setzen Sie sich dafür ein, dass ambulante Psychotherapie ohne Kürzungen und unfaiere Budgetierung erhalten bleibt?

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Kathrin Michel
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Frage von Theresa N. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass ambulante Psychotherapie ohne Kürzungen und unfaiere Budgetierung erhalten bleibt?

Sehr geehrte Frau Michel,

ambulante Psychotherapie ist zeit- und personengebunden. Diese Leistungen können nicht delegiert werden. Eine Budgetierung würde enorme Einnahmenbußen bedeuten.

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1167060

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema der geplanten Kürzungen von Honoraren für psychotherapeutische Leistungen. Mich haben eine Vielzahl von Zuschriften zu diesem Thema erreicht. 

Geben Sie mir bitte zunächst die Gelegenheit, zu diesem Vorgang einordnend Stellung zu nehmen. Die Vergütung in der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung wird nicht unmittelbar von der Politik festgelegt. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Verhandlungen zwischen den Selbstverwaltungspartnern – insbesondere der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV‑Spitzenverband – im sogenannten Bewertungsausschuss.

Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich bereits dem Namen nach auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Die Prüfung muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten kann, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt.

Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Die Kontrahenten haben in Folge des Schlichtungsspruchs, wie sich auch in der von Ihnen verlinkten Sitzung des Gesundheitsausschuss gezeigt hat, nachvollziehbarerweise unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung. Die KBV hat bereits angekündigt, die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung der Entscheidung nutzen zu wollen.  

Ich bitte um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidungen der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen grundsätzlich zu respektieren hat. Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. 

Maßnahmen im Gesundheitsbereich stehen leider im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Bundeskabinett wurde in der vergangenen Woche ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen sicherstellen soll. Mit dem vorgelegten Maßnahmenpaket soll das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung von rund 15 Mrd. Euro geschlossen werden. Ohne Reformen würden weitere Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge drohen. Wir werden den Gesetzesentwurf im nun folgenden parlamentarischen Verfahren eingehend prüfen und wollen sicherstellen, dass ggf. eintretende Lasten gleichmäßig und gerecht verteilt werden. 

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. 

Ich danke Ihnen nochmals für Ihre engagierten Hinweise.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Kathrin Michel

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