Förderung durch Gesetz zur privaten Altersvorsorge auch für Arbeitslose ohne Leistungsbezug?

Portrait von Katja Hessel
Katja Hessel
FDP
98 %
48 / 49 Fragen beantwortet
Frage von Franz M. •

Förderung durch Gesetz zur privaten Altersvorsorge auch für Arbeitslose ohne Leistungsbezug?

Sehr geehrte Frau Hessel,

ist bei dem Gesetz zur privaten Altersvorsorge auch eine Förderung für Lanzeitarbeitslose ohne Leistungsbezug vorgesehen?

Für Langzeitarbeitslose die keine staatlichen Leistungen beziehen (weil die Rücklagen dafür zu hoch sind) wäre eine staatlich geförderte Alternsvorsorge (in Aktienform) besonders wichtig, da für diesen Personenkreis derzeit gar keine Rentenbeiträge gezahlt werden und die „normale“ Altersrente dementsprechend extrem niedrig auffällt.

Mit freundlichen Grüßen,

Portrait von Katja Hessel
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Das geplante Gesetz zur privaten Altersvorsorge sieht bisher keine gesonderte Förderung für Langzeitarbeitslose ohne Leistungsbezug vor.

Der Referentenentwurf zielt in erster Linie auf Arbeitnehmer und Selbstständige ab. Dieser Gruppe möchten wir ein einfacheres, kostengünstigeres und transparentes Angebot machen um sie bei der privaten Altersvorsorge zu unterstützten.

Ihr Hinweis ist jedoch sehr wertvoll, um die Debatte zur Einbeziehung und Erweiterung der Personenkreise bei der privaten Altersvorsorge aufrecht zu erhalten. Unser Ziel bleibt weiterhin, gerechtere Rahmenbedingungen in der Altersvorsorge zu schaffen und Lücken im Sozialsystem anzugehen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Hessel

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Katja Hessel
Katja Hessel
FDP