Unterstützen Sie die Musterklage die am 24.05.2023 beim Finanzgericht Baden-Württemberg eingereicht wurde. Das Aktenzeichen lautet 10 K 1091/23Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 ES

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Katja Hessel
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Frage von Günter H. •

Unterstützen Sie die Musterklage die am 24.05.2023 beim Finanzgericht Baden-Württemberg eingereicht wurde. Das Aktenzeichen lautet 10 K 1091/23Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 ES

Sehr geehrte Frau Hessel,
Für mich bedeutet die Verlustverrechnungsbeschränkung einen Finanzieller Ruin .
Ich habe 2021/2022 mit CFD`s gehandelt und einem realen Verlust 45.497 € gemacht, muss jetzt aber noch über 42.000 € Steuern bezahlen, was einen Verlust von insgesamt 87.497 € macht.
Ich habe die Finanzielle Mittel nicht um das Finanzamt zu bedienen.
War das euer Ziel?
Zur meiner Person: 60 Jahre, seit 23.11.2022 verwitwet, schwerbehindert und beziehe nur eine Ewerbsunfähigkeitsrente, bin gelistet für eine Herztransplantation mit stark reduzierter Lebenserwartung. Ich werde den Forderungen vom Finanzamt wahrscheinlich nicht nachkommen können.
Bitte um Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Günter H.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die von Ihnen erwähnte Musterklage wird ja vom CFD Verband unterstützt, eine persönliche Unterstützung ist mir aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Die FDP Fraktion hat gegen die Einführung der Beschränkung der Verlustverrechnung gestimmt, da wir diese nicht für verfassungsgemäß halten. Allerdings benötigen wir zu einer Rücknahme eine parlamentarische Mehrheit, die sich derzeit nicht abzeichnet.

Leider kann ich Ihnen bezüglich ihrer privaten Einkommensteuer keine rechtlichen Auskünfte oder Ratschläge erteilen, allerdings sollten Sie bezüglich der eingereichten Musterklage Kontakt mit Ihrem Finanzamt aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Katja Hessel

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