Wird Datenschutz auch bei Ärzten immer mehr zur schönen Nebensache?

Portrait von Katja Kipping
Katja Kipping
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Katja Kipping zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Joachim D. •

Wird Datenschutz auch bei Ärzten immer mehr zur schönen Nebensache?

Guten Tag Frau Kipping,

ich muss bedingt durch einen unverschuldeten Arb.U. öfters mal zum Arzt. Die Ärzte verlangen immer mehr Daten vorab vom Patienten. Ohne Telefonnummer scheint gar nichts mehr zu gehen!
Unter dem Vorwand es könnte ja einmal etwas dazwischen kommen. Ja und dann heisst es ohne Telefonnummer keine Behandlung suchen sie sich einen anderen Arzt (der klar zuerst nach privaten Daten fragt).
Dies mag ja noch angehen, es ist allerdings blöd wenn an danach nette Anrufe bekommt vom Sicherheitsdienst von Microsoft udgl.. Natürlich kann man dann die Götter in weiss einmal fragen wenn Daten unsicher sind wie sicher sind dann die Diagnosen. für gewisse Leute. Da rede ich nicht von NSA udgl.. Natürlich sind wir längst gläserne Bürger - ich habe aber schon etwas Angst wenn da Diagnosen im Netz unterwegs sind u. in falsche Hände kommen.
Gibt es da überhaupt noch gesetzl. Vorschriften oder reicht es wenn der Patient etwas unterschrieben hat, zum Thema Datenschutz?

Portrait von Katja Kipping
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter J. D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich gibt es Regelungen, wie Artpraxen mit den Daten ihrer Patientinnen und Patienten umzugehen haben. So heißt es in Paragraph 9 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte: „Ärztinnen und Ärzte haben über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Ärztin oder Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist – auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus – zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen der Patientin oder des Patienten, Aufzeichnungen über Patientinnen und Patienten, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde.“ Hier ist also ausdrücklich untersagt Diagnosen, auch elektronisch gespeicherte, weiterzugeben. Wer solche Daten trotzdem weitergibt, macht sich auch strafbar, siehe Paragraph 203 StGB. Sollen Ihre Daten weitergegeben werden, z.B. an eine andere behandelnde Ärztin, müssen Sie vorher nach Ihrer Einwilligung gefragt werden. Dazu muss Ihnen Zweck und Empfänger der Übermittlung genannt werden. Auch die personenbezogenen Daten, wie Ihre Telefonnummer, unterliegen der Schweigepflicht und dem Datenschutz. Ihre Arztpraxis darf diese ebenfalls nicht an Dritte herausgeben.

Weil immer mehr persönliche Daten digital, u.a. in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden, setzt sich DIE LINKE für eine europäische Regelung ein, die IT-Hersteller stärker in die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Produkte nimmt. So wollen wir eine Sicherheitszertifizierung von IT-Produkten als Voraussetzung für den Zugang zum europäischen Markt machen. Gleichzeitig muss es Geheimdiensten verboten werden Informationen, die durch Sicherheitslücken in IT-Systemen gewonnen wurden, aufzukaufen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Überlegungen weiterhelfen.

Freundliche Grüße

Katja Kipping