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Am 25.06.2026 wurde ein juristisches Gutachten veröffentlicht, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD bestätigt. Wie stehen Sie heute zur Prüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht?

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Katja Strauss-Köster
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Frage von Dennis H. •

Am 25.06.2026 wurde ein juristisches Gutachten veröffentlicht, dass die Verfassungswidrigkeit der AfD bestätigt. Wie stehen Sie heute zur Prüfung eines Verbots durch das Bundesverfassungsgericht?

Sehr geehrte Frau Strauss-Köster,

wie auf abgeordnetenwatch zu lesen ist, haben Sie sich im Mai 2025 auf die Frage nach der Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens der AfD dagegen ausgesprochen.

Konkret führten Sie aus "Parteiverbotsverfahren sind mit hohen rechtlichen Hürden verbunden und bringen langwierige Prozesse mit sich. Ich persönlich sehe keine Erfolgsaussichten."

Ihre Sorge teilen viele Abgeordnete über alle Parteigrenzen hinaus.

Um in der Debatte mehr Klarheit zu schaffen, hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte über mehrere Monate ein juristisches Gutachten erstellt und in den letzten Tagen veröffentlicht.

Aus diesem Gutachten geht hervor, dass die AfD nachweislich verfassungswidrig ist und ein Verbotsverfahren große Chancen auf Erfolg hätte.

Das Gutachten steht zur freien Einsicht und Download zur Verfügung: https://afd-gutachten.de/

Wie stehen Sie der ursprünglichen Frage nach der nun erfolgten, juristischen Prüfung gegebenüber?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage und den Hinweis auf das veröffentlichte Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte.

Das Gutachten ist ein wichtiger Beitrag zur juristischen Debatte und verdient eine sorgfältige Auseinandersetzung. Ich halte auch heute ein Parteiverbotsverfahren nicht für den richtigen Weg. Der Deutsche Bundestag trägt bei der Entscheidung über die Einleitung eines solchen Verfahrens eine besondere Verantwortung. Angesichts der hohen verfassungsrechtlichen Hürden und der erheblichen politischen Tragweite bin ich derzeit nicht davon überzeugt, dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens das geeignete Mittel ist.

Die AfD gewinnt ihre Zustimmung nicht aufgrund ihrer ideologischen Ausrichtung. Viele Menschen bringen mit ihrer Wahl auch Unzufriedenheit und Enttäuschung über politische Entscheidungen zum Ausdruck. Diese Wählerinnen und Wähler werden wir nicht durch ein Parteiverbotsverfahren zurückgewinnen. Unsere Aufgabe als demokratische Politik ist es vielmehr, die Probleme in unserem Land entschlossen anzugehen, berechtigte Sorgen ernst zu nehmen und mit guter Politik Vertrauen zurückzugewinnen.

Deshalb bin ich überzeugt, dass wir die AfD in erster Linie politisch stellen müssen. Mit klaren Lösungen für die Herausforderungen unseres Landes, einer konsequenten Verteidigung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und einer sachlichen Auseinandersetzung mit ihren Positionen. Dort, wo Recht gebrochen oder unsere Verfassung angegriffen wird, muss der Rechtsstaat selbstverständlich konsequent handeln.

Das schließt jedoch nicht aus, dass sich die Bewertung künftig ändern kann. Sollten neue Erkenntnisse oder Entwicklungen vorliegen, die eine andere rechtliche und politische Bewertung erforderlich machen, müssen diese sorgfältig geprüft werden. Entscheidungen von dieser Tragweite müssen auf einer belastbaren Tatsachen- und Rechtsgrundlage beruhen. Einzelne Gutachten können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, ersetzen diese Bewertung jedoch nicht, zumal in der Rechtswissenschaft durchaus unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Sollte sich die Erkenntnislage künftig so verdichten, dass die Voraussetzungen für ein Parteiverbotsverfahren zweifelsfrei vorliegen, würde ich einer Einleitung zustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Katja Strauss-Köster

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