Frage an Katja Suding bezüglich Bundestag

Katja Suding
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FDP
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Frage von Elisabeth B. •

Frage an Katja Suding von Elisabeth B. bezüglich Bundestag

Sehr geehrte Frau Suding

die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Ihrer Kleinen Anfragen (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/185/1918584.pdf) in Antwort 2 diese inhaltlich als "VS - Vertraulich" eingestuft und in der Geheimschutzstelle hinterlegt. Ich kann die Gründe hierfür nicht verifizieren, die von der Bundesregierung dargelegte Begründung ist hier jedoch nachvollziehbar und logisch.
Entsprechende Darlegungen (auch ohne einen zeitlichen Aspekt) finden sich jedoch zwischenzeitlich sehr häufig in den Darlegungen der Bundesregierung. Auch in Anfragen nach dem IFG/UIG verweist die Bundesregierung immer stärker auf angebliche Geheimschutzinteressen.
Dies läuft dem Prinzip der Öffentlichkeit jedoch zuwider. Dadurch ist es auch möglich, dass Dinge einfach verschwinden, über die die Bundesregierung möglichst öffentlich nicht diskutieren will.

Deshalb meine Frage
1) Ist bei solchen Konstellationen wie in Ihrer Anfrage sichergestellt, dass die bislang nicht öffentlich dargelegte Antwort automatisch nach Wegfall der Gründe öffentlich wird? Wenn nein, wieso nicht?

2) Wie wird sichergestellt, dass die Bundesregierung nicht einfach Dinge "verschwinden" lässt? Gibt es Ihrer Ansicht nach eine signifikante Praxis, dass die Bundesregierung mehr Fälle "verschwinden" lässt?

3) Wie sehen Sie die Praxis der Behörden, u.a. des Auswärtigen Amtes, in immer stärkerem Umfang Vorgänge nicht mehr zu verakten, weil man befürchtet, dass Unterlagen dann auch veröffentlicht werden müssen (siehe: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/183/1918300.pdf, S. 11)

Katja Suding
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Bucher,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr aufmerksames Engagement.

Steuern und Abgaben sind wichtig, damit der Staat seine Kernaufgaben erfüllen kann. Es ist gut und wichtig, etwaige Handlungen zur Steuervermeidung, konsequent und mit Nachdruck zu verfolgen. Informationen, die aus datenschutzrechtlichen Gründen während eines laufenden Steuerverfahrens nicht öffentlich genannt werden dürfen, können nach Abschluss des Verfahrens erneut abgefragt werden. Sofern der grundrechtlich garantierte Schutz der betroffenen Steuerpflichtigen in Bezug auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimniss nicht mehr gefährdet ist, können Informationen freigegeben werden. Natürlich gilt es, einen Einzelfall zum entsprechenden Zeitpunkt erneut zu prüfen. Wir Freien Demokraten werden diesen Fall weiterhin aufmerksam verfolgen und die Bundesregierung bei anhaltenden Unklarheiten erneut befragen. Die lückenlose Aufklärung der Vorgänge rund um mögliche Weisungen des Bundesministeriums der Finanzen im Zusammenhang mit den sogenannten Cum-Ex-Geschäften ist uns wichtig. Der in Frage 2 Ihrer Nachricht genannte Vorwurf ist mir nicht bekannt.

Die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2019 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes haben wir Freien Demokraten aufmerksam verfolgt. Das Auswärtige Amt muss die administrativen Aspekte des Dienstbetriebs verbessern und vorschriftsmäßig sicherstellen. Eine vorschriftsmäßige Dokumentation ist unablässig.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Nachricht helfen, und wünsche Ihnen gute Gesundheit sowie alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
Katja Suding