Sehen Sie die Abgeordnetenbezüge in der höhe wie diese heute sind im Vergleich zum Mindestlohn und dem Durchschnittsverdienst als gerecht an?

Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
97 %
350 / 359 Fragen beantwortet
Frage von Sven K. •

Sehen Sie die Abgeordnetenbezüge in der höhe wie diese heute sind im Vergleich zum Mindestlohn und dem Durchschnittsverdienst als gerecht an?

Sehr geehrte Frau Göhring-Eckardt,
sehen Sie die Abgeordnetenbezüge in der höhe wie diese heute sind im Vergleich zum Mindestlohn und dem Durchschnittsverdienst als gerecht an? Vor allem vor dem Hintergrund dass der nächste Bundestag noch mehr Abgeordnete haben wir als schon jetzt und es sich eben bei den Ausgaben um Steuergelder handelt und es doch immer so schön heißt jeder müsste verzichten und es müsse eine Umverteilung von oben nach unten geben.

Mit freundlichen Grüßen
Sven K.

Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. 

Die Grundsätze der Abgeordnetenbezüge sind im Grundgesetz Art. 48 Abs. 3 geregelt: "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung." Die Sicherung der Unabhängigkeit ist hier ein zentrales Kriterium. Über Jahre wurde öffentlich darüber gestritten, wie die Höhe der Abgeordnetenentschädigung sein soll, wer sie festlegt und wie eine Erhöhung von Bezügen stattfindet. Im Jahr 2011 wurde eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt, die dem Parlament mit der Drucksache 17/12500 Empfehlungen vorgelegt hat. Deren Umsetzung führt dazu, dass die Anpassung nun an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt ist. 

Eine wahrscheinliche Vergrößerung des Bundestages nach der kommenden Wahl sehen wir mit großer Sorge. Wir haben immer wieder Verbesserungen im Wahlrecht angemahnt, allerdings hat die Große Koalition aus Union und SPD diese Wahlrechtsreform immer wieder verschleppt. Der dann geeinte Kompromiss der beiden Fraktionen ist aus unserer Sicht nicht geeignet, den Bundestag wieder an die vom Grundgesetz vorgegebene Größe heranzuführen. Aus diesem Grund haben wir gegen die Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, die Entscheidung steht noch aus. (Wahlrecht – grottenschlechte Reform der Großen Koalition: Grüne im Bundestag (gruene-bundestag.de))

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen