Welche Maßnahmen wollen sie und ihre Partei einführen um das Klimaziel 2035 einzuhalten?

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Katrin Göring-Eckardt
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matilda P. •

Welche Maßnahmen wollen sie und ihre Partei einführen um das Klimaziel 2035 einzuhalten?

Sehr geehrte frau Göring -Eckardt,

meine Frage bezüglich der Klima Maßnahmen ist mir persönlich sehr wichtig, da ich zu der heutigen jüngeren Generation gehöre und mich dafür interessiere, wie sie mit den Maßnahmen den nächsten und jüngeren Generationen eine bessere Welt hinterlassen wollen.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage an Frau Göring-Eckardt. Sie hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Die großen Ziele, zu denen sich unser Land mit dem Klimaschutzabkommen von Paris verpflichtet hat, kann man nur erreichen, wenn man auch energisch handelt. Deshalb muss die nächste Regierung endlich eine Klimaschutzregierung werden. Wir haben dafür ein Klimaschutzsofortprogramm als erste, zentrale Maßnahmen vorgestellt: 

1. Erneuerbare Energien schneller ausbauen
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien geht derzeit viel zu langsam voran, im aktuellen Tempo bräuchte Deutschland noch 56 Jahre, um auf 100 Prozent Ökostrom zu kommen. Diese Zeit haben wir nicht. Denn die Erneuerbaren sind der Dreh- und Angelpunkt für mehr Klimaschutz und eine wettbewerbsfähige Industrie. Wir brauchen schnellstmöglich mehr grünen und günstigen Strom, um die klimaschädlichen Emissionen insbesondere in den Sektoren Verkehr, Industrie und Wärme zu verringern. Deshalb starten wir direkt nach der Bundestagswahl eine Ausbauoffensive:

- Eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vornehmen und bei der Solarenergie die Ausbauziele für 2022 auf 12 Gigawatt pro Jahr und bei Wind an Land auf 6 Gigawatt pro Jahr erhöhen, um sie im Weiteren gegenüber dem heutigen Stand zu verdreifachen.
- Auf unseren Dächern Solar zum Standard machen beim Neubau, bei öffentlichen Gebäuden und Gewerbegebäuden und bei umfangreichen Sanierungen. Eine solche Solarpflicht verankern wir im Gebäudeenergiegesetz.
- Die Flächenplanung für Windkraft gesetzlich so anpassen, dass zwei Prozent der Landesfläche für Wind bereitsteht. Einzelne Bundesländer können nur dann nach unten abweichen, wenn sie mit anderen Bundesländern vereinbaren, dass diese entsprechend mehr Flächen bereitstellen.
- Planungen und Genehmigungen durch ein eigenes Genehmigungsrecht für Windkraft an Land straffen und durch verbindliche Fristvorgaben und Standardisierung der artenschutzrechtlichen Vorgaben vereinfachen. In diesem Zusammenhang minimieren wir auch den Konflikt zwischen Klima- und Artenschutz durch eine Beschleunigung des Genehmigungsverfahrens, u.a. durch Vereinheitlichung und Vereinfachung der notwendigen Naturschutzgutachten bei gleichzeitiger Auflage eines umfangreichen Vogel- und Fledermausschutzprogramms.
- Die bestehende Blockade von mehreren Gigawatt Windkraft an Land sofort auflösen. Hierzu werden wir das Regelwerk für Funknavigation im Luftverkehrsgesetz anpassen und Flächennutzungskonflikte beispielsweise zwischen der Bundeswehr oder dem Wetterradar des Deutschen Wetterdienstes kooperativ auflösen.
- Den Ausbau der Offshore-Windenergie in Nord- und Ostsee beschleunigen, indem wir die Ziele im Wind-auf-See-Gesetz so anheben, das wir bis 2035 35 Gigawatt installierte Leistung haben. Hierzu werden die Flächennutzungspläne unverzüglich angepasst und gleichzeitig ein Stakeholder-Dialog mit Vertreter*innen aus Schifffahrt, Fischerei, Offshore-Branche, Naturschutz, Rohstoffabbau und Militär aufgesetzt, um Nutzungskonkurrenzen von Anfang an zu minimieren. Darauf aufbauend werden Vorrang- und Vorbehaltsflächen festgeschrieben, die die Raumnutzungskonkurrenzen zugunsten des Klima- und Naturschutzes entschärfen.
- Einen Bürger*innenenergiewende-Fonds auflegen, worüber die anfänglichen Kosten für die kleinen Akteure abgesichert werden. Damit stärken wir Bürger*innen-Projekte und schaffen zugleich mehr Akzeptanz für die Energiewende.
- Den Netzausbau durch eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes beschleunigen und darüber den für 2035 geplanten Netzausbau auf 2030 vorziehen.

2. Den Kohleausstieg auf 2030 vorziehen
Die Kohleverstromung ist die klimaschädlichste Energieerzeugungsform und zugleich stehen hier bereits vollumfänglich Alternativen bereit. Daher werden wir den Kohleausstieg auf 2030 vorziehen.

- Einen nationalen ansteigenden CO2-Mindestpreis im EU-Emissionshandel – das heißt für den ETS-Sektor – beginnend mit 60 Euro pro Tonne CO2 festschreiben. Das erreichen wir über eine Novelle des Energiesteuergesetzes. Damit sorgen wir dafür, dass klimafreundliche Industrieprozesse nicht weiter benachteiligt werden.
- Das Bundesberggesetz so reformieren, dass keine Dörfer mehr für die Kohle abgebaggert werden dürfen. Zugleich sorgen wir dafür, dass die von der Bundesregierung erfolgte Festlegung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler gestrichen wird.

3. Wirtschaft und Industrie auf Klimaneutralität ausrichten
Aktuell stammen noch knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen Deutschlands aus der Industrieproduktion, 70 Prozent davon aus der Grundstoffindustrie – also aus den Schornsteinen von Fabriken, in denen Stahl, Chemie oder Zement produziert werden. Zugleich ist Klimaneutralität mittlerweile die entscheidende Größe auf den Märkten der Zukunft. Eine Vielzahl an Unternehmen hat die Zeichen und Chancen längst erkannt und steht mit klimaneutralen Prozessen und Technologien bereit - braucht jedoch endlich einen politischen Rahmen, um auch Planungs- und Investitionssicherheit zu haben. Wir werden der Wirtschaft diesen Rahmen in der kommenden Bundesregierung geben.

- Mehr und schneller zusätzliche Ökostrom-Produktion für die Industrie ermöglichen, um sie vor hohen fossilen Stromkosten zu schützen. Hierfür werden u.a. die Bedingungen für Ökostrom-Direktlieferverträge (PPAs) an die Industrie verbessert und zudem müssen ausreichende Flächen und Netzanbindungen für Offshore-Windindustrie-Projekte bereitgestellt werden.
- Eine gesetzliche Grundlage für Klimaschutzverträge (carbon contracts for difference) schaffen, damit klimafreundliche Investitionen angereizt und abgesichert werden. Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens mit Kriterien wie CO2-Minderungspotenzial und Zukunftsfähigkeit werden mit jenen Unternehmen langfristige Klimaschutzverträge abgeschlossen, die die besten Lösungen für CO2-freie Endprodukte auf den Tisch legen. Damit sichern wir die Phase der Markteinführung neuer Technologien ab, bis die wahren Kosten für klimaschädliche Produktionsweisen endlich abgebildet werden. Finanziert werden die Klimaschutzverträge aus Haushaltsmitteln, etwa im Rahmen des Energie- und Klimafonds, aus dem Förderprogramm Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie und dem EU-Innovationsfonds. Gleichzeitig werden wir uns auf europäischer Ebene für Klimaschutzverträge stark machen.
- Die Spielräume für die Wirtschaft erweitern, damit sie gerade nach der Corona-Krise klimafreundlich investieren. Dafür erweitern wir den steuerlichen Verlustrücktrag und verbessern die Abschreibungsmöglichkeiten im Einkommenssteuergesetz, sodass Klima-Investitionen auch nach Auslaufen der aktuellen Corona-Sonderregelungen degressiv mit mindestens 25 Prozent abgeschrieben werden können. Die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung stärken wir und beschleunigen die Förderentscheidungen.

4. Klima-Offensive bei Gebäuden und im Bausektor starten
Unsere Wohnungen, öffentliche und gewerbliche Gebäude zu heizen, zu kühlen und mit warmem Wasser zu versorgen, erfolgt noch immer überwiegend mit fossilen Energieträgern. Zudem gehört der Bausektor zu den Wirtschaftszweigen mit den höchsten Emissionen und dem höchsten Ressourcenverbrauch. Damit überdehnen wir die planetaren Grenzen über ein verträgliches Maß hinaus. Dabei liegt im Gebäudebereich ein riesiges Potential, um CO2 einzusparen – das wollen wir endlich ausschöpfen.

- Das Gebäudeenergiegesetz weiterentwickeln, indem wir in einem ersten Schritt die energetischen Standards bei Neubauten auf KfW 40 und bei Sanierungen auf KfW 55 verbessern (Ausnahme denkmalgeschützte Gebäude). Zudem werden wir dafür sorgen, dass Ölheizungen nicht mehr neu eingebaut werden dürfen.
- Ein Förderprogramm für 2 Millionen hocheffiziente Wärmepumpen bis 2025 auflegen, denn die Zukunft des Heizens liegt in den Erneuerbaren.
- Eine gesetzliche Grundlage für das Drittelmodell bei energetischen Sanierungen erarbeiten, um die Sanierungsquote zu erhöhen und warmmietenneutrale Sanierungen zu ermöglichen. Entsprechend werden wir die Fördermittel für die Wärmewende von aktuell rund 3 auf 7 Milliarden Euro erhöhen.
- Dafür sorgen, dass die Kosten für den CO2-Preis beim Heizen von den Hauseigentümer*innen getragen werden. Denn sie entscheiden über Sanierungsmaßnahmen und darüber, welche Art von Heizung verwendet wird.
Unternehmen, die in klimafreundliche Baustoffe investieren unterstützen, indem sie bei Förderentscheidungen priorisiert und damit ihre „Break Through“-Technologien schneller auf den Markt bringen können.

5. Mobilitätswende beschleunigen
Noch immer hängen 93 Prozent des Verkehrs an fossilem Öl und Gas. Der Weg zur Klimaneutralität erfordert, dass wir unsere Mobilität grundlegend neu denken. Große deutsche Autokonzerne sind beim Thema E-Autos weiter als Teile der Politik. Wir werden ihnen einen verlässlichen Rahmen geben und dafür sorgen, dass genügend grüner Strom vorhanden ist.

Zudem liegt in der Mobiliätswende eine große Chance: Mobilität für alle ist nachhaltig gesichert und erschwinglich. In Städten und Dörfern entsteht mehr Lebensqualität, unsere Fortbewegung erfolgt klimaschonend ohne Staus und Verkehrstote, mehr Freiheit, Teilhabe und Wohlstand ist möglich.

- Die Rahmenbedingungen für Elektromobilität verbessern, indem die Dienstwagenregelung im Einkommenssteuergesetz und die Kfz-Steuer im Kraftfahrzeugsteuergesetz am CO2-Ausstoß der Fahrzeuge ausgerichtet werden.
Einen neuen Masterplan Ladeinfrastruktur vorlegen, mit dem die Rahmenbedingungen bei der Genehmigung und beim Bau verbessert und das Laden aus Kund*innenperspektive bequemer und einfacher wird. Zudem werden wir eine Extraprämie über die bestehende Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur einführen, wodurch ein engmaschiges Ladesäulennetz entsteht.
- Barrieren beseitigen, die aktuell die Mobilitätswende in den Städten und Gemeinden behindern. Das erfolgt über eine Reform des Straßenverkehrsrechts und führt dazu, dass die Einrichtung von Fahrradstraßen, das Parkraum-Management und die Förderung des Umweltverbundes erleichtert werden. Denn immer mehr Kommunen fordern größere Spielräume bei der Verteilung und fairen Bepreisung des öffentlichen Raumes.
- Im Bundeshaushalt 2022 die Finanzmittel für die Verkehrsinfrastruktur neu priorisieren. Wir erhöhen die Investitionen für Schiene, ÖPNV und Rad um weitere 2,5 Milliarden Euro und schichten Mittel vom Straßenneubau zum Erhalt der Infrastruktur um.
- Ein Planungsbeschleunigungsgesetz auf den Weg bringen. Dieses wird Verfahren durch die Bündelung von Genehmigungen verschlanken, die vorhandenen Ansätze von „konzentrierten Genehmigungen“ ausdehnen und dem Bundestag mehr Verantwortung bei Infrastrukturprojekten geben. Entsprechend greift dieses Gesetz auch beim Ausbau der Erneuerbaren.
- Ein Sicherheitstempo von 130 km/h auf Autobahnen beschließen. Dies erfolgt über die Straßenverkehrsordnung und spart etwa 2 Millionen Tonnen CO2 ein – so viel wie der gesamte innerdeutsche Flugverkehr.

6. Grünen Wasserstoff stärken
Grüner Wasserstoff ist einer der zentralen Bausteine auf dem Weg zur Klimaneutralität. Doch aufgrund der aktuellen Gesetzgebung stößt er auf regulatorische Schwierigkeiten und scheitert am mangelnden Ausbau von Ökostromanlagen. Dadurch ist er derzeit noch höchst kostbar und teuer. Das wollen wir schnellstmöglich ändern. Denn durch den Einsatz von grünem Wasserstoff werden klimaneutrale Hochöfen in der Stahlindustrie möglich oder Chemieparks, deren Produktion nicht länger auf der Verarbeitung von Erdöl und Erdgas basiert. Auch unser Stromsystem kann von der Wasserstoffproduktion profitieren: Die seltenen Tage im Jahr, an denen weder der Wind weht noch die Sonne scheint, können mit Hilfe von Wasserstoff gut gemeistert werden.

- Die Rahmenbedingungen so setzen, dass der Einsatz und die Weiterentwicklung der Technologie schnell erfolgen kann. Das Ziel für Wasserstoff-Elektrolyse in Deutschland werden wir von 5 auf 10 Gigawatt verdoppeln.
- Ein Marktanreizprogramm für Elektrolyseure an netzdienlichen Standorten einführen, worüber die Kapitalkosten der Wasserstoff-Produktion bezuschusst werden. Die höheren Betriebskosten werden anfangs über die Klimaschutzverträge in den Industrieanwendungen, in denen grüner Wasserstoff zum Einsatz kommt, übernommen.
- Den Aufbau einer Wasserstoff-Infrastruktur zur Belieferung der Industriecluster staatlich vorfinanzieren und vorantreiben, da sonst der Industriestandort Deutschland bei der Einführung der Wasserstoffwirtschaft ins Hintertreffen gerät.

7. Klimaschutz, Natur und Landwirtschaft zusammenbringen
Die Landwirtschaft ist maßgeblich von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen – zugleich ist sie auch mit dafür verantwortlich. Hitzewellen, starke Regenfälle und verschobene Jahreszeiten sorgen für Ernteausfälle und erschwerte Bedingungen beim Anbau. Doch gerade die industrialisierte Art und Weise, wie Äcker oftmals bearbeitet und Tiere vielfach gehalten werden, ist nicht zukunftsfest. Um unsere Landwirtschaft klimagerecht aufzustellen, müssen weniger Tiere gehalten, unsere Böden gesünder und fruchtbarer und der Ökolandbau gestärkt werden.

- Bäuerinnen und Bauern beim Umbau der Ställe durch die Einführung eines Tierschutz-Cent für tierische Produkte fördern, damit weniger Tiere mit mehr Platz gehalten werden.
- Im kommenden Bundeshaushalt das Förderprogramm für den ökologischen Landbau aufstocken. Denn insbesondere durch Humusaufbau und den Verzicht auf chemisch-synthetischen Dünger ist Ökolandbau klimafreundlicher als der konventionelle.
- Ein Beratungs- und Praxisprogramm für Bäuerinnen und Bauern auflegen, wie Äcker, Wiesen und Obstgärten klimarobuster bewirtschaftet werden können. Damit können Böden gestärkt und Humus aufgebaut werden.
- Eine Moorschutzstrategie auflegen, die für strikten Moorschutz sorgt, die Wiedervernässung von Mooren gezielt fördert und für genutzte Moorböden eine ökonomische Perspektive für die landwirtschaftliche Bearbeitung ermöglicht.
- Ein Aktionsprogramm aufsetzen und 10 Prozent des Energie- und Klimafonds für Maßnahmen des Klima-Naturschutzes einsetzen. Denn intakte Natur wie Auen, Moore, Seegraswiesen und naturnahe Wälder sind die besten Verbündeten für Klimaschutz und den Schutz unserer Tier- und Pflanzenwelt.

8. Klimaschutz sozial gerecht gestalten
Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit müssen Hand in Hand gehen. Denn nur dann, wenn wir die Veränderungen für alle Menschen tragbar und attraktiv machen, werden wir auch echten Klimaschutz erreichen. Wir sehen es auch als unsere Verpflichtung an, Unternehmen und ihre Beschäftigten auf dem Weg hin zu einem klimaneutralen Wirtschaftssystem zu unterstützen. Gerade dort, wo sich Jobprofile grundlegend verändern oder Arbeitsplätze verloren gehen.

- Im Mindestlohngesetz den Mindestlohn auf 12 Euro anheben, damit gerade Menschen mit niedrigen Einkommen nicht durch steigende Preise bei einzelnen Gütern im Klimaschutz überfordert werden.
- Im Sozialgesetzbuch (SGB III) ein neues Qualifizierungs-Kurzarbeitergeld verankern, welches es Unternehmen ermöglicht, in Phasen der Transformation ihre Beschäftigten im Betrieb zu halten und nachhaltig zu qualifizieren. Die Qualifizierungs-Kurzarbeit koppeln wir eng an die Sozialpartnerschaft.
- Über eine Novelle des Brennstoffemissionshandelsgesetzes den CO2-Preis bei Wärme und Verkehr auf 60 Euro ab 2023 vorziehen. Im Gegenzug schaffen wir einen sozialen Ausgleich, denn die Einnahmen aus dem CO2-Preis geben wir vollständig an die Menschen zurück: Als Energiegeld, das wir jährlich pro Kopf auszahlen, und über eine Absenkung der EEG-Umlage.
- Einen Klimabonus-Fonds auflegen, der gezielt diejenigen unterstützt, für die der Weg in die Klimaneutralität finanziell nicht einfach zu stemmen ist. Eigenheimbesitzer*innen oder Pendelnde mit niedrigen Einkommen erhalten einen Klimabonus, wenn sie sich eine Wärmepumpe oder ein emissionsfreies Fahrzeug anschaffen.

9. Bundeshaushalt zum Klimahaushalt machen
Damit Klimaschutz gelingen kann, ist es Aufgabe der Politik, das klimapolitisch Notwendige auch finanziell möglich zu machen. Nichthandeln wird am Ende für uns alle teurer, als wenn wir jetzt in Klimaschutz investieren. Doch nicht nur für den Klimaschutz ist es ein Gewinn, sondern die Investitionen sorgen für zukunftsfähige Jobs und damit ein gutes Leben der Menschen.

- Den kommenden Bundeshaushalt zu einem Klimaschutzhaushalt machen. Dazu erhöhen wir zu Beginn unserer Investitionsoffensive die Investitionen in Klimaschutz um 15 Milliarden Euro zusätzlich. Besonders wichtige Programme sind Investitionen in klimaneutrale Infrastrukturen, in Ladesäulen, einen Ausbau von Bahn-, Fuß- und Radverkehr, emissionsfreie Busse, in Energiespeichertechnologien, erneuerbare Energien und moderne Stadtentwicklung sowie Gebäudesanierung und Energienetze.
- Mit dem Abbau der umweltschädlichen Subventionen beginnen. In einem ersten Schritt wollen wir sie um 10 Milliarden Euro senken. Damit erzielen wir eine doppelte Dividende: Direkter Umweltschutz und finanzieller Spielraum für den Klimaschutz.
- Die Förderprogramme zusammenfassen und entbürokratisieren. Derzeit ist die Förderung oft so schwerfällig, dass Unternehmen z.B. beim Ladesäulenausbau lieber auf die Förderung verzichten.

10. Die EU zur Klimavorreiterin machen, Klimaaußenpolitik vorantreiben
Der Weg in Richtung Klimaneutralität ist kein deutscher Alleingang. Alle großen Industrieregionen der Welt – USA, Europa und China – haben sich dem Ziel der Klimaneutralität verpflichtet. Es muss Aufgabe von uns allen sein, gemeinsam Ideen und Konzepte zu entwickeln und zu teilen, um schnellstmöglich klimaneutral zu werden.

- Eine ambitionierte deutsche Verhandlungslinie für das „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission festlegen, damit Deutschland endlich vom Bremser zum Treiber für mehr Klimaschutz wird. Mit dem Green Deal hat die EU das bisher anspruchsvollste Programm zum Klimaschutz vorgelegt, welches ein guter Startpunkt ist, der jetzt aber nicht verwässert, sondern weiter verbessert werden muss. Insbesondere in Hinblick auf eine konsequente Reform des Europäischen Emissionshandels, eine ambitionierte Reform der Flottengrenzwerte, die Stärkung der europäischen Wind- und Solarindustrie sowie eine sozial gerechte Ausgestaltung des Green Deals.
- Im Rahmen der Weltklimakonferenz in Glasgow uns dafür einsetzen, dass insbesondere die großen Emittenten ihre nationalen Beiträge anheben und die EU gemeinsam mit den USA und China vorangeht.
- Eine transatlantische Klimapartnerschaft zwischen der EU und den USA auf den Weg bringen, die u.a. einen gemeinsamen CO2-Mindestpreis und Eckpunkte für einen gemeinsamen Grenzausgleich zum Ziel hat.
- Zusammen mit unseren europäischen Nachbarn an den Küsten in Verhandlungen über das Verbinden von Offshore-Parks und über gemeinsame Projekte in der Ausschließlichen Wirtschaftszone treten.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Göring-Eckardt

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