Wo haben meine Frau und mein Baby ein Recht auf körperliche Unversehrtheit?

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Katrin Göring-Eckardt
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Frage von Michael M. •

Wo haben meine Frau und mein Baby ein Recht auf körperliche Unversehrtheit?

Meine Frau wird in kürze ein Kind bekommen.

Am 1. Juni lag die Covid19 Inzidenz bei >1100 (https://vaccelerate.eu/mak-5-50/). Der Trend zeigt eine Verdopplung alle 2 Wochen.

Babys sind so vulnerabel wie über 70 jährige ungeimpfte.

In welcher Klinik haben wir ein Recht darauf vor Covid19 geschützt zu werden (Keine unerwünschten Besucher im Zimmer, getestetes Personal, Luftfilter)?

Alternativ: Wie soll sich unser Baby eigenverantwortlich schützen?

Warum verbreiten Sie, dass die Pandemie vorbei wäre? Die WHO hat diese nicht beendet und ihr allein obliegt das Recht die Pandemie zu beenden.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

Zunächst alles Gute für Sie, Ihre Frau und Ihr Kind, erfüllte und erfüllende Momente als Familie!

Des Weiteren zu Ihrer Frage an Katrin Göring-Eckardt. Vielen Dank für Ihre Frage in verständlicher Sorge um das Wohlergehen Ihrer jungen Familie.

Mit dem 07. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Diese Entscheidung hat die Bundesregierung sorgfältig abgewogen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu Rate gezogen. Mehr dazu lesen Sie hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/ende-corona-massnahmen-2068856

Wie Sie sich und Ihre Angehörigen nach dem Auslaufen der staatlichen Coronaschutzmaßnahmen sicher und wirksam gegen eine Infektion mit dem Corona-Virus schützen können, ist beispielsweise hier nachzulesen: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gern an die zuständigen Fachabgeordneten der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen: https://www.gruene-bundestag.de/fraktion/arbeitsgruppen

Mit herzlichen Grüßen

Büro Katrin Göring-Eckardt

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