Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition wurde vereinbart: „Wir werden das Transsexuellengesetz abschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote."
Katrin Göring-Eckardt hat erst kürzlich noch einmal bekräftigt, dass sie den Antrag auf rechtliche Überprüfung der AfD durch das Bundesverfassungsgericht unterstützt. Die Verantwortung, die sie als Mitglied des Deutschen Bundestages und als dessen Vizepräsidentin für unsere freiheitliche Demokratie trägt, gebietet es ihr.
Am 24. Mai 2024 hat das Bundeskabinett daher den Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz verabschiedet - eine der umfangreichsten Reformen des Tierschutzrechts in Deutschland seit über 20 Jahren.
Katrin Göring-Eckardt hat sich schon wenige Tage nach der Wahl in Thüringen zum Wahlausgang und zu ihren Schlussfolgerungen daraus geäußert.
Nur bei dem zweiten Reformvorhaben, der Reform des Kindschaftsrechtes, geht es um das Sorgerecht. Vorgesehen ist, dass das kleine Sorgerecht auf bis zu zwei weitere Erwachsene übertragen werden kann. Das schließt Menschen aller Geschlechter ein, also auch schwule Väter.
Der vorliegende Entwurf ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen den Ampel-Häusern der Bundesregierung. Weil in Koalitionen immer Kompromisse gefunden werden müssen, haben es manche bündnisgrüne Forderungen leider nicht in den Entwurf geschafft.