Begleitetes Fahren beim Führerschein. In sehr vielen Ländern in der EU gibt es das begleitete Fahren vor der praktischen Prüfung. Unfallstatistik bleibt klein. Kann man das auch in D einführen?

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Frage von matthias v. •

Begleitetes Fahren beim Führerschein. In sehr vielen Ländern in der EU gibt es das begleitete Fahren vor der praktischen Prüfung. Unfallstatistik bleibt klein. Kann man das auch in D einführen?

Die Unfallstatistik gibt Ländern wie Österreich und Frankreich recht. In Österreich kann ab etwa 15 Jahren mit dem Führerschein begonnen werden. Dann gibt es Theorieunterricht und 15 Fahrstunden in einer Fahrschule. Nach bestandener Theorieprüfung gibt es dann das begleitete Fahren. Schilder werden am Fahrzeug angebracht. Es müssen 3000 km begleitet absolviert werden. Die Fahrschüler erreichen so eine hohe Fahrpraxis. Die Kosten für den Führerschein bleiben überschaubar. Die Unfallzahlen bei Fahranfängern bleiben klein. Auch die Versicherungskosten bei Fahranfängern bleiben klein. Frankreich ähnlich: Theorieprüfung, 20 Fahrstunden in Fahrschule, dann 3000 km begleitetes Fahren vor der praktischen Prüfung. In Deutschland gibt es das begleitete Fahren erst nach der praktischen Prüfung unter 18 Jahren. Das ist nicht sehr beliebt, weder bei den Fahrschülern noch den Eltern. Kann man das erfolgreiche begleitete Fahren vor der praktischen Prüfung aus der EU auch in Deutschland einführen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr V.,

als Freie Demokraten haben wir uns bereits in der vergangenen Wahlperiode dafür ausgesprochen, begleitetes Fahren bereits ab 16 Jahren zu ermöglichen. In der Tat erachte auch ich es mit Blick auf ein nachweislich gesenktes Unfallrisiko sowie die frühere Ermöglichung individueller Mobilität als sinnvoll, das Heranführen Jugendlicher an das Autofahren zu einem früheren Zeitpunkt als bisher zu beginnen. Deshalb freue ich mich sehr darüber, dass wir uns mit unseren Koalitionspartnern dahingehend verständigt und dieses Ziel im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Bei der genauen Umsetzung unter Berücksichtigung der gültigen verbindlichen EU-Vorgaben werden wir natürlich auch Erfahrungen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten wie Österreich oder Frankreich einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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