Glauben Sie, dass man sich als Politiker/in bei einer Impfpflicht auf die Indemnität (Art 46 GG) berufen könnte, falls es zu vielen Todesfällen käme. Oder wäre die EMRK höherrangig?

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Frage von Christoph G. •

Glauben Sie, dass man sich als Politiker/in bei einer Impfpflicht auf die Indemnität (Art 46 GG) berufen könnte, falls es zu vielen Todesfällen käme. Oder wäre die EMRK höherrangig?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

In Deutschland genießt die EMRK in rechtlicher Hinsicht nicht den gleichen Rang wie unsere Verfassung, sondern steht auf Ebene des einfachen Bundesgesetzes. Die in unserem Grundgesetz gewährleistete Indemnität dient im Wesentlichen der Funktionsfähigkeit des Parlaments und der Gewährleistung offener parlamentarischer Debatten. Von der Indemnität sind auch Abstimmungen im Bundestag und in seinen Ausschüssen erfasst. Im Gegensatz zur Immunität kann sie auch nicht aufgehoben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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