Öl, Treibstoff sind in den Katastrophengebieten ein Problem, Trinkwasser nicht mehr trinkbar, Verbrenner ein Entsorgungsproblem. Warum werden dreckige Plug-in-Hybride immer noch gefördert?

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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Alexander S. •

Öl, Treibstoff sind in den Katastrophengebieten ein Problem, Trinkwasser nicht mehr trinkbar, Verbrenner ein Entsorgungsproblem. Warum werden dreckige Plug-in-Hybride immer noch gefördert?

Durch Offshore Bohrungen nach Öl
- entstehen Bohrschlamm und Bohrabfälle, die das Leben im Meer und am Meeresboden töten
- entstehende Leckagen von Schweröl- und Gasleitungen werden toleriert, man kann es nicht verhindern, man schweigt das Thema tot,
- entstehen große Katastrophen (Unfälle), diese verschmutzen ganze Ökosysteme nicht nur am Meeresboden und das unwiederbringbar,
- eingebrachte Chemie bei Ölunfällen wird noch mehr Leben in den Ozeanen zerstört,
- sind ganze Strände nicht mehr nutzbar und das auf der ganzen Welt,
- sterben Flora und Fauna in den klebrigen Massen,
- wird häufig noch Gas abgefackelt, hierbei gelangt Methan in die Atmosphäre, dieses Gas ist 25 Mal schlimmer als CO2.
Wann sprechen Sie sich dafür aus, dass diese Umweltverbrechen strafrechtlich verfolgt werden?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schrade, 

haben Sie vielen Dank für Ihre Zuschrift. 

Der Schutz der Meere hat für uns Freie Demokraten einen hohen Stellenwert. Eine gesunde Meeresflora leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit des Ökosystems Ozean, sondern auch zu nachhaltigem Klimaschutz. Deshalb müssen
wir die Meeresflora besonders schützen. 

Wir stehen für eine nachhaltige Meerespolitik, die wirtschaftliche Nutzung, Umweltschutz und Sicherheit in Einklang bringt. 
Die Gewinnung von Rohstoffen muss unter ökologisch vertretbaren Rahmenbedingungen stattfinden. Wir setzten daher vor allem auf modernste Technologien. Besteht durch Ölbohrungen ein ökologisches Risiko, das den Nutzen klar übersteigt, muss es selbstverständlich vermieden werden. 

Da die Folgen von Meeresverschmutzung eine Gefahr für die Ozeane darstellen, müssen Straftaten gegen die Umwelt entschlossen verfolgt und unser Umweltstrafrecht konsequent angewandt werden. Wer unbefugt inländische Küstengewässer verunreinigt oder nachteilig verändert, kann bereits nach geltendem Recht mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sanktioniert werden. 
    
Mit freundlichen Grüßen 
Katrin Helling-Plahr

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