Sehr geehrte Frau Helling-Plahr, mit welchen "harten Daten" belegen Sie Ihre Behauptungen, mit denen Sie Ihren Gruppenantrag allgemeine Impfpflicht begründen?

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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Jürgen W. •

Sehr geehrte Frau Helling-Plahr, mit welchen "harten Daten" belegen Sie Ihre Behauptungen, mit denen Sie Ihren Gruppenantrag allgemeine Impfpflicht begründen?

Mit welchen Daten belegen Sie, dass die bisher zur Verfügung stehenden Impfstoffe sicher sind.
Ab welcher Impfrate wissen Sie, dass die Pandemie überwunden werden kann?
Welche Daten machen Sie sicher, dass eine höhere Impfquote das Gesundheitssystem vor dauerhafter Überlastung und das öffentliche Leben vor Einschränkungen schützt?
Wünschenswert wäre, dass jeder Unterzeichner nicht für Informationen hinsichtlich Mitarbeit sondern auch hinsichtlich themenbezogener, belegender Informationen steht!
Ich kann aus meiner ärztlichen Arbeit keine Unbedenklichkeit der gegenwärtigen Impfstoffe bezeugen.
Ich bitte Sie und Ihre Mitstreiter dafür zu plädieren, dass in die Expertengremien nicht nur Ethiker, Epidemiologen und Virologen geladen werden, sondern auch kompetente IMMUNOLOGEN. Aller Immunsystem ist Grundpfeiler in der Bewältigung einer Infektion, welcher Genese auch immer!
Zuletzt bitte ich darum, dass nicht das RKI mit neuen Regeln vorprescht, sondern Parlament oder Gesundheitsminister.

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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen.

In Deutschland stehen uns sichere und hochwirksame COVID-19-Impfstoffe zur Verfügung. Die Impfstoffe wurden erst nach ausreichender Überprüfung (präklinische und klinische Phase, Zulassungsprüfung, Auflagen der Zulassungsbehörden und Marktzulassung) zur Nutzung freigegeben. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Nach Zulassung werden die Impfstoffe zudem kontinuierlich hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Sicherheit nach breiter Anwendung weiter überwacht. Bei allen zugelassenen Impfstoffen überwiegt der Nutzen der Impfung einschließlich des Schutzes vor schweren Krankheitsverläufen deutlich den Risiken von sehr selten auftretenden schwerwiegenden Nebenwirkungen nach Impfung (Wochenbericht des RKI vom 3. Februar 2022 abrufbar unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html). Menschen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, würden von einer Impfpflicht selbstverständlich ausgenommen.

Eine hohe Durchimpfungsquoten trägt zur Entlastung des Gesundheitssystems sowie der Sicherstellung der Regelversorgung bei und reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass erneut anderweitige bevölkerungsbezogene Schutzmaßnahmen erforderlich werden, die mit erheblichen Eingriffen in grundrechtlich geschützte Freiheiten einhergehen würden. Die mit entsprechenden anderweitigen Schutzmaßnahmen verbundenen und gesellschaftlichen, psychosozialen und ökonomischen Konsequenzen für die Menschen in Deutschland könnten minimiert und im besten Fall vermieden werden. Auf Basis einer mathematischen Modellierung wurde vom RKI im Juli 2021 eine Zielimpfquote (Impfschutz durch vollständige Impfung) von mindestens 85% für die 12–59-Jährigen sowie von mindestens 90% für Personen ab dem Alter von 60 Jahren als notwendig beschrieben, um das Infektionsgeschehen zu kontrollieren (Epidem. Bulletin 27/21).

In Hinblick auf die Festlegungen zum Geimpften- und Genesenenstatus wird künftig die Delegation auf das Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut entfallen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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