Warum soll das Heizungsgesetz noch vor dem Sommerferien durch den Bundestag ?

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Katrin Helling-Plahr
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Frage von Tim H. •

Warum soll das Heizungsgesetz noch vor dem Sommerferien durch den Bundestag ?

Hallo, warum will die Regierung das Heizungsgesetz noch vor den Sommerferien durch den Bundestag verabschieden ?

Lt Bild Zeitung vom 30.06.23 ist es schwer vorstellbar, dass alle Änderungen vom Bundestag in der kurzen Zeit von den Abgeordneten ausführlich durchgelesen werden.
Können Sie mir genau sagen, was sich geändert hat ,außer das statt Start 2024 es nun 2028 ist ?
Wie hoch wird die Förderung einer Familie mit einem Gesamteinkommen von ca: 75.000 Euro Jahreseinkommen Brutto sein ? zusätzlich hat die Familie 2 Kinder und die Kitagebühren betragen pro Monat 470 Euro. siehe Kita Gebühren der Stadt Hagen

Viele Grüße

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Als Freie Demokraten haben wir stets betont, dass die ursprünglich seitens des Bundeswirtschaftsministers vorgelegte Version einer GEG-Novelle fundamentaler Änderungen bedarf, bevor sie im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden kann. Dass entsprechende Anpassungen für uns Vorrang vor einer Verabschiedung des Gesetzentwurfes vor der parlamentarischen Sommerpause haben, haben wir dabei ebenfalls kommuniziert. In der vergangenen Woche wurde nun eine finale Einigung erzielt, die ich persönlich und wir als Fraktion als gelungen ansehen. Dass wir unsere Gebäude energieeffizienter und nachhaltiger gestalten müssen und wollen, ist meines Erachtens Konsens, der Weg dahin muss aber nicht ideologiebasiert, sondern verhältnismäßig und realitätsorientiert gestaltet werden. Dazu gehört, dass ursprünglich beabsichtigte gravierende Eingriffe in das Eigentum nicht stattfinden, dass das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung verzahnt wird und weiterhin maximal mögliche Technologieoffenheit bei Heizungen herrscht. Die konkreten nun zwischen SPD, Grünen und FDP geeinten Änderungen an der bisherigen Fassung des Gesetzentwurfes finden Sie Stand heute detailliert aufgeführt auf der Ausschussdrucksache mit der Nummer 20(25)426 unter folgendem Link https://www.bundestag.de/resource/blob/956254/3320714bc5fad9e22d6e5de31f28e9d7/A-Drs-20-25-426-FH-des-BMWK-fuer-einen-AeA-der-Koafraktionen-data.pdf. Aus meiner nun mehrjährigen parlamentarischen Erfahrung mit vorherigen Gesetzentwürfen teile ich die Bedenken, eine mögliche Durchsicht sei im gegebenen Zeitrahmen fraglich, persönlich nicht. Da ich als Bundespolitikerin Teil der Legislative bin und keine direkte Einsicht in die konkrete Förderberechnung im Einzelfall habe, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich hierzu keine Aussage treffe.

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Helling-Plahr

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