Was passiert jetzt mit dem Gesetz zu Suizidhilfe?

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Katrin Helling-Plahr
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Frage von David S. •

Was passiert jetzt mit dem Gesetz zu Suizidhilfe?

Sehr geehrte Frau Helling Plahr, ich frage mich wie es jetzt nach der Abstimmung bezüglich des Suizidhilfegesetzes weitergeht, können sie dazu etwas sagen?

Denn wenn man sich die Abstimmung anschaut, hat ihr Entwurf ja deutlich mehr Stimmen erhalten als der Gegenentwurf.

Was ich bei dem anderen Entwurf auch sehr fragwürdig finde ist das man Psychisch kranken perse nicht zutraut Entscheidungen treffen zu können, ist das nicht auch eine Art von Diskriminierung? denn das Recht zu sterben unabhängig vom Gesundheitszustand sollte doch jedem zustehen, wenn man aber sagt ja es steht allen zu außer psychisch kranken, weil man ihnen nicht zutraut weitreichende Entscheidungen treffen zu können, dann steht es nicht allen zu.

Und mich Interessiert auch, wieso verpflichtet man Ärzte nicht ein Sterbemedikament zu verschreiben?...ich weiß nicht wie es ihnen geht aber sollen die Menschen mit diesem Wunsch dann in der ganzen Republik umherirren in der Hoffnung einen Arzt zu finden der das mitmacht?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. 

Es ist bedauerlich, dass unser Gesetzesvorschlag keine Mehrheit gefunden hat. Dennoch bin ich erleichtert darüber, dass auch der restriktive Gesetzentwurf vom Deutschen Bundestag abgelehnt wurde, sodass keine neue Strafvorschrift nach dem für verfassungswidrig erklärten § 217 StGB eingeführt wird. Es ist klar ersichtlich, dass die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten eine Verschärfung des Zugangs zur selbstbestimmten Sterbehilfe ablehnt. Diese Entscheidung gilt es zu respektieren. 

Ich persönlich werde mich weiter dafür einsetzen, die faktischen Voraussetzungen zu schaffen, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht leerläuft. Als ersten Schritt haben wir als Gruppe Kontakt zu allen Abgeordneten der demokratischen Fraktionen aufgenommen, auch zu jenen, die unsere Gesetzesinitiative nicht unterstützt haben. Ziel ist es, ein besseres Verständnis dafür zu entwickeln, welche Änderungen an unserem Gesetzentwurf vorgenommen werden sollten, um die erforderliche Mehrheit im Deutschen Bundestag zu erhalten. In den kommenden Wochen werden wir uns um einen umfassenden Dialog bemühen und Informationsveranstaltungen für interessierte Mitglieder des Deutschen Bundestages anbieten.

Eine freie Suizidentscheidung setzt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Möglichkeit voraus, seinen Willen frei und unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung bilden und auch entsprechend handeln zu können. Ob Erkrankungen, etwa psychische Erkrankungen oder eine Demenzerkrankung, der Fähigkeit zur freien Willensbildung entgegenstehen, ist im konkreten Einzelfall zu beurteilen. Nicht pauschal jede psychische Erkrankung steht einer autonomen Willensbildung entgegen. Dies haben wir daher entsprechend in unserem Gesetzentwurf geregelt. 

Das grundgesetzlich verankerte Recht auf selbstbestimmtes Sterben sichert zwar jedem zu, angebotene Hilfe in Anspruch zu nehmen, es bestimmt aber nicht, dass auch jeder zur Hilfe bereit sein muss. Denn nicht nur die Entscheidung, selbstbestimmt zu sterben, sondern ebenso die bewusste Entscheidung einer Person, an einer Hilfeleistung nicht teilhaben zu wollen, verlangt Respekt und Akzeptanz.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Helling-Plahr
 

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