Was hat es mit der Chat-Kontrolle auf sich, die gerade diskutiert wird?
Sehr geehrte Frau Uhlig, ich habe über social Media und kurze Recherche über die Chatkontrolle erfahren.
Jetzt frage ich mich, welche Rechte damit dem Staat eingeräumt werden könnten und welche Einfluss dies auf die einzelnen Bürger:innen hat? Außerdem auch, wie Sie und die Grünen zu dem Thema stehen und ob bereits etwas dagegen geplant ist? Danke und viele Grüße aus dem schönen Bonn.
Emanuel W.
Hallo Herr W.
Vielen Dank für Ihre Frage.
Hinter dem Begriff „Chatkontrolle“ liegt ein EU-Gesetzesentwurf, der bereits seit mehr als drei Jahren diskutiert wird. Ein erster Aufschlag sah hierbei vor, dass zum Beispiel Online-Plattform-Dienste oder Mail-Anbieter verpflichtend Nutzer*innen und ihre Nachrichtenverläufe oder Mails scannen und im Falle eines Verdachts einer Straftat – insbesondere bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche – dies an staatlichen Behörden melden.
Im vergangenen Jahr hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter der europäischen Mitgliedstaaten (AStV) darauf geeinigt auf eine solche verpflichtende Chatkontrolle zu verzichten. Aus Sorge um eine starke Einschränkung von Bürger*innenrechte im digitalen Raum durch eine solche Regelung, begrüßen wir als Grüne Bundestagsfraktion diese Entscheidung. Daneben unterstützen wir die Position des EU-Parlaments, die sich klar gegen ein anlassloses Scannen und für gezielte, anlassbezogene Maßnahmen mit Richterbeschluss ausspricht. Auch an dem klaren Bekenntnis zum Schutz von Ende-zu-Ende Verschlüsselung muss unserer Meinung nach festgehalten werden. Vor diesem Hintergrund werden wir die weitere Debatte in der Europäischen Union um eine freiwillige Chatkontrolle kritisch begleiten.
Es braucht aus unserer Sicht eine deutliche Verbesserung der rechtsstaatlichen Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und Ausbeutung. Statt der Chatkontrolle, sollten jedoch andere Schutzmaßnahmen dringend in den Blick genommen werden: etwa die Einführung eines EU-Zentrums zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, altersgerechte Melde- und Beschwerdestellen im Netz, mehr Präventionsarbeit und die bessere Unterstützung von Betroffenen. Auch Ermittlungsbehörden müssen beispielsweise durch die Schaffung eines überfälligen „Quick-Freeze“-Gesetzes und die Nutzung von „Login-Fallen“ gestärkt werden.
Wir als Grüne Bundestagsfraktion sind der festen Überzeugung, dass sich ein Schutz vor sexualisierter Gewalt besonders für Kinder und Jugendliche und ein Schutz von Grundrechten im Digitalen nicht keine Gegensätze sind.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Uhlig
