Inwieweit kann die Umsetzung der Maskenpflicht im ÖPNV erfolgen, kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden?

Katy Walther vor dem Vierröhrenbrunnen in ihrem Wahlkreis in Langen
Katy Walther
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas S. •

Inwieweit kann die Umsetzung der Maskenpflicht im ÖPNV erfolgen, kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden?

Guten Tag Frau Walther,

im 1. Quartal 2022 nutzte ich die Buslinie OF 92 (Linienverlauf Dreieich-Offenthal nach Neu-Isenburg Bahnhof) in ca 130 Fällen.. Bei fast jeder Fahrt gab es seitens einiger Fahrgäste Verstöße gegen die vorgeschriebene Nutzung eines Mund-Nasen-Schutzes. Ich habe lange Zeit versucht durch neutral versuchtes Ansprechen der keine Maske tragenden Personen diese auf die Einhaltung dieser Pflicht zu weisen, ohne wirklichen Erfolg. In Folge kam es am 07.04.2022 zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen einem Busfahrer dieser Linie und meiner Person, die einen Polizeieinsatz erforderlich machte, Obwohl ich die Kreisverkehrsgesellschaft Offenbach, die Geschäftsführung des RMV und den Bürgermeister der Stadt Dreieich informierte und diese danach mehrfach an die benannte Problematik erinnerte wird weiter auf den Linien OF 91 und 92 (und nicht nur da) gegen die Maskentragepflicht verstoßen. Ich sehe hier die Politik gefordert.

Viele Grüße Thomas S.

Katy Walther vor dem Vierröhrenbrunnen in ihrem Wahlkreis in Langen
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.

ich bedauere die Erfahrungen, die Sie auf den genannten Buslinien im Kreis Offenbach gemacht haben.

Wie Sie richtigerweise hingewiesen haben, ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95) nach §2 der Coronavirus-Basismaßnahmenschutzverordnung in den Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs verpflichtend. Wer Busse oder Bahnen dennoch ohne entsprechende Maske nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld von 50 Euro Bußgeld mit sich bringt.

Nach §28b Infektionsschutzgesetz (IfSG), sind die Beförderer verpflichtet, das Tragen von Masken in den Verkehrsmitteln stichprobenartig zu kontrollieren. Zwar hat das Land Hessen im Oktober letzten Jahres beispielsweise zusätzliche Mittel für weiteres Personal zur Kontrolle der Maskenpflicht bereitgestellt, die Kontrollen selbst werden jedoch von den örtlichen Verkehrsgesellschaften in Absprache mit dem RVM und der zuständigen Ordnungsbehörde durchgeführt. Aufgrund des begrenzten Personals ist dabei allerdings auch klar, dass die Kontrollen nicht auf allen hessischen Verkehrsstrecken zu jeder Uhrzeit stattfinden können.

Mit dem Wegfall vieler Infektionsmaßnahmen in diesem Frühjahr ist schließlich das Prinzip des eigenverantwortlichen Handelns im Alltag wieder stärker im Vordergrund gerückt. So ist jede Person dazu angehalten, sich und andere möglichst keinen unangemessenen Infektionsgefahren auszusetzen. Wir glauben an die vernünftige Mehrheit in der Gesellschaft, die sich ordnungsgemäß mit den aktuellen Regeln auseinandersetzt und diese auch einhält. Schwarze Schafe sind zwar ärgerlich, in einer freien Gesellschaft jedoch nicht zu verhindern. Ich bedaure daher Ihre Erfahrungen, die Sie bei der Nutzung der Buslinien im Kreis Offenbach gemacht haben, sehe hierbei jedoch über die Coronavirus-Basismaßnahmenschutzverordnung keine weiteren Handlungsmöglichkeiten des Landes. Gerne werde ich aber auch noch einmal bei der KVG OF nachhören, wie sich die Situation entwickelt hat und wo Probleme bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Katy Walther

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