Sorgt der AFD-Stufentarif dafür das Vermögende mehr Steuern zahlen oder schonen sie die Reichsten der Bevölkerung?

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Kay Gottschalk
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Frage von Gerhard Z. •

Sorgt der AFD-Stufentarif dafür das Vermögende mehr Steuern zahlen oder schonen sie die Reichsten der Bevölkerung?

Laut Grundsatzprogramm will die AFD mit einen Stufentarif die Einkommensteuer reformieren. Sorgt der AFD-Stufentarif dafür das Vermögende mehr Steuern zahlen oder schonen sie die Reichsten der Bevölkerung?
Diese Frage hatte ich auch ihren Kollegen J. Schneider gestellt. Er war nicht bereit diese Frage zu beantworten obwohl ich geschrieben habe das er Rücksprache mit Ihnen nehmen kann. In der AFD scheint man nicht miteinander reden zu können. Ein Trauerspiel für eine Partei die regieren will!
Wie sie sicherlich wissen! Vermögen sind in Deutschland sehr ungleich verteilt. 45 Haushalte besitzen so viel wie die gesamte ärmere Hälfte der Bevölkerung zusammen. Das reichste 1 Prozent der Bevölkerung besitzt aber mehr als ein Drittel des Vermögens.
Diese 1 Prozent wird ohne Arbeit reicher! Das kann auch in den Augen der AFD nicht gerecht sein!
Meine Frage wäre auch ganz einfach zu beantworten: Der Spitzensteuersatz beträgt zur Zeit 42 % und der AFD-STUFENTARIF will diesen in …. % ändern.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Z.,

ich als finanzpolitischer Sprecher und die AfD-Bundestagsfraktion stehen für eine grundlegende Reform des Steuersystems ein. Es soll eine verständliche Systematik aufweisen und nur wenige Steuerarten umfassen. In besonderer Weise wird dabei dem Prinzip der individuellen Leistungsfähigkeit Bedeutung einzuräumen sein. Das ausformulierte und durchgerechnete große Steuerreformkonzept des Steuerrechtsprofessors und ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof ist ein gutes Beispiel für eine solche grundlegende Steuerreform. Die Reformansätze der von ihm geleiteten Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch sehen eine Steuersatzsenkung bei Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sowie eine Reduktion der Steuerarten vor. Neben der Abschaffung von Bagatellsteuern und Körperschaftsteuern stehen wir unter anderem für eine Reform der Einkommensteuer ein. Dazu gehört unter anderen die Anpassung des Grundfreibetrags an das pfändungsfreie Einkommen (Tarifzone 1 – »Nullzone«). Dementsprechend sollen weitere Tarifzonen korrespondierend verschoben werden: Die Tarifzonen 2 (Progressionszone 1) und 3 (Progressionszone 2) sowie die Tarifzone 4 (Proportionalzone 1). Nach Überwindung der Corona-Krise kann nunmehr eine Rechtsverschiebung der Tarifzone 5 (Proportionalzone 2) für besserverdienende Steuerpflichtige in Angriff genommen werden. Gleichzeitig sollen nach unserer Auffassung zur Gegenfinanzierung Steuervergünstigungen hinterfragt und nötigenfalls gestrichen werden. Ein dauerhafter Ausgleich des Effekts der kalten Progression auf tariflicher Ebene kann nur durch eine kontinuierliche Verschiebung der Eckwerte des Einkommensteuertarifs im Umfang der Inflationsrate erreicht werden. Künftige Anpassungen sollen nicht von politischen Stimmungen abhängig sein und deshalb durch eine Indexierung automatisch vorgenommen werden, bei der Einkommensteuer durch einen »Tarif auf Rädern«. [Bundestagsdrucksachen: 20/698 https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000698.pdf , 20/273 https://dserver.bundestag.de/btd/20/002/2000273.pdf, 19/7718 https://dserver.bundestag.de/btd/19/077/1907718.pdf, 19/5606 https://dserver.bundestag.de/btd/19/056/1905606.pdf] Solche Anpassungen sind in der Vergangenheit auch bei Freibeträgen, Freigrenzen, Pauschbeträgen und Pauschalen unterblieben. Im Ergebnis sollen diese Werte zudem auf der Grundlage von definierten Vorgaben in einem Automatismus periodisch angepasst werden, ohne dass dafür jeweils ein neues Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden muss.

Näheres können Sie in unseren finanzpolitischen Leitlinien und weiteren Positionspapieren nachlesen:

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