Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

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Kay Gottschalk
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Frage von Chris M. •

Wer war Ende 2019 der entscheidende Wegbereiter für die oft kritisierte Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG?

Sehr geehrter Herr Gottschalk,

mit §20 Abs.6 S.5 EStG wurde Ende 2019 eine Verlustverrechnungsbeschränkung auf Termingeschäfte eingeführt. Der Gesetzentwurf wurde am 11.12.19 vom Finanzausschuss eingebracht. Sie waren seinerzeit Aussschussmitglied:
dserver.bundestag.de/btd/19/158/1915876.pdf
www.bundestag.de/webarchiv/Ausschuesse/ausschuesse19/a07

Kürzlich griff die FAZ das Thema wieder auf:
www.faz.net/aktuell/finanzen/steuern-auf-termingeschaefte-laesst-expertinnen-an-kompetenz-der-politik-zweifeln-19579287.html
www.faz.net/aktuell/finanzen/kommentar-binding-steuer-unmoralische-gesetzgebung-19579285.html

Vom Autor wird unterstellt,dass Lothar Binding der entscheidende Wegbereiter oder "Erfinder" der Regelung ist. Sein Name steht tatsächlich auf Seite5 der obigen Beschlussempfehlung. Und er verteidigte die Regelung u.a. auf abgeordnetenwatch vehement.

Können Sie bestätigen, dass Herr Binding tatsächlich der Wegbereiter des §20 Abs.6 S.5 EStG war? Können Sie weitere Details nennen?

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Sehr geehrter Herr M.,

durch das Jahressteuergesetz 2020 erfolgte die Änderung im Einkommensteuergesetzes (§ 20 Absatz 6), dass die jährliche Verlustverrechnung für Termingeschäfte auf 20.000 Euro begrenzt wird. Zu genanntem Gesetz haben ich und meine Fraktion den Antrag 19/25304 (https://dserver.bundestag.de/btd/19/253/1925304.pdf) in das Plenum des Deutschen Bundestag eingebracht. Leider wurden dieser und weitere konstruktive Vorschläge unsererseits abgelehnt.

Alles Weitere dazu finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7490637#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NDkwNjM3&mod=mediathek

Die neue Regelung der Verlustverrechnungsbeschränkung ist seit dem 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Den Finanzinstituten wurde eine verlängerte Umsetzungsfrist eingeräumt, wonach eine Umsetzung erst bis zum 1. Januar 2022 erfolgen muss. Dieses Gesetz hat die Große Koalition bestehend aus CDU und SPD mithilfe des Bundesfinanzministers Olaf Scholz, unserem heutigen Bundeskanzler eingeführt. Dies belegen u. a. Zeitungsberichte, wie der vom vom Wallstreet-Online am 20.12.2019: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/12011406-anti-anleger-gesetz-horror-olaf-scholz-steuer-giftschrank-beschraenkung-verlustverrechnung-einkuenften-termingeschaeften

Weitere Nachfragen meinerseits an die Bundesregierung zu dieser Thematik finden Sie hier:

https://afd-gottschalk.de/schriftlichefragen/2023/07/evaluation-zur-verlustverrechnungsbeschraenkung-des-%c2%a7-20-ab-satz-6-satz-5-des-einkommensteuergesetzes-fuer-termingeschaefte/

https://afd-gottschalk.de/schriftlichefragen/2023/07/16236/

Weitere Quellen finden Sie hier:

https://www.mazars.de/ueber-uns/aktuelles/presse-medien/newsletter/newsletter-steuern/archiv/newsletter-steuern-1-2021/verlustverrechnung-bei-termingeschaeften#:~:text=Die%20Regelung%20zur%20Verlustverrechnung%20f%C3%BCr,Regelungen%20des%20%C2%A7%2020%20Abs.

https://finanzmarktwelt.de/olaf-scholz-und-der-grosse-steuer-irrsinn-bundesrat-rettet-die-buerger-179919/

https://www.ey.com/de_de/tax/die-crux-mit-der-neuen-verlustverrechnung

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