Die Aufgaben der Zollverwaltungen und seiner Beschäftigten unterliegen der Anwendung von Zwang nur im gesetzlichen Rahmen.
Die Bundesregierung antwortete bereits auf meine Schriftlichen Fragen aus Juni und Juli 2023 zur Evaluation (Statistiken) hinsichtlich der Verlustverrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, dass erst im Jahr 2026 vollständige Daten zu den Fällen des § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz (EStG) im Jahr 2021 vorliegen. Aus diesem Grund sehe ich von einer weiteren Nachfrage bis zur Vorlage der Evaluation ab, da diese nicht zielführend wäre.
anbei erhalten Sie die Fragen sowie die Antworten der Bundesregierung:
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Dies halten wir für zielführender und für den Steuerbürger entlastender als eine Staffelung mit Prozentsätzen.
aufgrund der Organisation als auch die Beisetzung meines kürzlich verstorbenen Ehemannes selbst, war es mir leider nicht möglich am Tag der Namentlichen Abstimmung im Plenum zugegen zu sein.