Frage an Kersten Steinke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Kersten Steinke
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Frage an Kersten Steinke von Guido S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Steinke,

wer entscheidet darüber, ob eine E-Petition als öffentliche E-Petition durchgeführt wird oder nicht? Nach welchen Kriterien? Warum habe ich hinsichtlich der Entscheidung meine E-Petition nicht öffentlich durchzuführen keinerlei Begründung erhalten? Warum wurde mein Beitrag im E-Petitionsforum gelöscht als ich darauf reagierte als ein anderer Teilnehmer seine entsprechende Erfahrung dort äußerte?

Mit freundlichem Gruß

Guido Strack

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Strack,

in der Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen und auf der Grundlage der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden (Verfahrensgrundsätze) ist der Umgang mit öffentlichen Petitionen geregelt. Sie sind nachzulesen unter http://www.bundestag.de und dem Menüpunkt „Petitionen“. In der erstbesagten Richtlinie finden Sie auch die Ablehnungsgründe.

Öffentliche Petitionen werden ebenso wie nicht öffentliche Petitionen entsprechend den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Petitionen http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/grundsaetze/verfahrensgrundsaetze.html behandelt. Aus einer Ablehnung der Veröffentlichung entstehen dem Petenten im parlamentarischen Prüfverfahren keine Nachteile.

Es ist Aufgabe der Administratoren und Moderatoren des Ausschussdienstes die Diskussionen im Forum zu Petitionen zu begleiten. Hierbei findet keine Zensur einzelner Meinungen statt, sondern es wird nur die Einhaltung der Richtlinien für die Behandlung von Öffentlichen Petitionen geprüft.

Zielsetzung der öffentlichen Petitionen ist eine sachliche Diskussion wichtiger allge­meiner Anliegen. In den Fällen, in denen die Beiträge unsachlich werden und/oder in persönliche Angriffe eskalieren, sind die Moderatoren gehalten, in die Diskussion einzugreifen und Beiträge ganz oder teilweise zu löschen, ein Forum vorzeitig zu schließen oder den Nutzer, der sich nicht an die Regeln hält, zeitweise oder vollstän­dig zu sperren.

Angesichts der Vielzahl der hier eingehenden Diskussionsbeiträge ist es dem Ausschussdienst nicht möglich, Einzelentscheidungen zum Verfahren, etwa die Löschung eines Kommentars im Diskussionsforum, gesondert zu begründen. Bitte gehen Sie davon aus, dass alle insoweit getroffenen Entscheidungen im Einklang mit der veröffentlichten Richtlinie stehen.

Bei Kürzung oder Löschung eines Beitrags wird jedoch immer auf die Verletzung der Richtlinie anhand der Nennung einer Ziffer hingewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Kersten Steinke