Frage an Kersten Steinke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Kersten Steinke
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Frage von Norbert S. •

Frage an Kersten Steinke von Norbert S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag, Frau Steinke!

Ich wende mich an Sie als Vorsitzende des Petitionsausschusses.

Ein wichtiges Instrument für die direkte Bürgerbeteiligung sind offizielle Petitionen and den Bundestag ( https://epetitionen.bundestag.de/epet/petuebersicht/mz.nc.html ) und besonders auch Europäische Bürgerinitiativen ( http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/ongoing?lg=de ).

Doch wie können wir Bürger hier den Rest der Bevölkerung erreichen, wenn wir von den Medien ignoriert oder gar aktiv boykottiert werden?

Die EBI Right2Water hatte das Glück, dass sich ein findiger Kabarettist darüber hinweggesetzt hat: https://www.youtube.com/watch?v=1fGHNwhPlvs

Ich engagiere mich zur Zeit besonders für die EBI EFVI. Manche Plattformen weigern sich, den Link zu veröffentlichen, der sich auf der offiziellen Seite im amtlichen Register der EU-Kommission ( http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/ongoing/details/2013/000009/de ) befindet, mit der fadenscheinigen Begründung, dass die Seite kein Impressum habe. Natürlich hat sie kein Impressum, da sie nicht in Deutschland ansässig ist.

Können Sie uns helfen, den medialen Boykott durch offizielle Unterstützung zu überwinden?

Was halten Sie von diesen Formen der Bürgerbeteiligung allgemein?

Und da Sie sich im E&L-Ausschuss demnächst auch mit der Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie beschäftigen werden: Was halten Sie von der EBI EFVI im Speziellen?

Was können wir noch tun?

Mit freundlichem Gruß,
Norbert Schmidt

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Petitionen an den Bundestag sind eine Form der politischen Beteiligung und ein Instrument der direkten Demokratie. Es sind ja im Kern Bitten zur Änderung einer Rechtslage oder Beschwerden über einen Missstand durch ein falsches Handeln von Bundesbehörden (z.B. Rentenbehörde oder Arbeitsamt). Dies ist im Grundgesetz verankert. Um noch mehr Öffentlichkeit und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten wurden 2005 die Form der öffentlichen Petitionen und die Internetplattform des Petitionsausschusses auf der Homepage des deutschen Bundestages eingerichtet. Diese Plattform erweist sich als sehr erfolgreich und erhält wachsende Nutzerzahlen, die inzwischen in die Millionen gehen.
Die von Ihnen erwähnte Bürgerinitiative liegt im Verwaltungsbereich der EU-Kommission. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages kann hier nicht einwirken. Probleme können Sie gern dort direkt oder beim Europäischen Bürgerbeauftragten unter http://www.ombudsman.europa.eu/de/home.faces , oder dem Petitionsausschuss des EU-Parlaments unter http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/00533cec74/Petitionen.html einreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke