Frage an Kersten Steinke bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Kersten Steinke
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Frage von Sarah B. •

Frage an Kersten Steinke von Sarah B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Steinke,

Ihnen als Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags habe ich einen Vorschlag zur Gesetzesänderung zu machen:

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass allen Personen, welche von der Agentur für Arbeit oder der Jobbörse betreut werden, oder von selbiger Leistung erhalten, eine leicht verständliche, schriftliche Aufklärung zu erhalten haben, welche Daten sie angeben müssen, welche Angaben freiwillig sind und welche Daten von der Agentur für Arbeit überhaupt nicht erhoben und/oder gespeichert werden dürfen und wer der Datenschutzbeauftragte für die öffentliche Stelle ist, sowie dessen direkte Kontaktdaten (Name, Emailadresse, Telefondurchwahl, Faxnummer, Büroadresse), als auch der Hinweis, dass er den Namen des Beschwerdeführers auf dessen Wunsch nicht weiter geben darf. Des Weiteren möge der Deutsche Bundestag beschließen, dass jeder sogenannte Kunde der Agentur für Arbeit oder der Jobbörse einen Festen Ansprechpartner für alle seine Belange bekommt, sowie dessen direkte Kontaktdaten (Name, Emailadresse, Telefondurchwahl, Faxnummer, Büroadresse). Der Deutsche Bundestag möge auch beschließen, dass die Telefonnummern von öffentlichen Stellen nicht unterdrückt sein dürfen, so dass für den Angerufenen immer die Herkunft des Anrufs ersichtlich ist.

Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn eine öffentliche Stelle die Löschung der eigenen Telefonnummer verweigert und so das Recht auf informelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht beachtet und auch den § 84 SBG X ignoriert. Dann hätte man zumindest die Option, den Anrufer in der DSL-Box zu sperren.

Sehr geehrte Frau Steinke, befürworten Sie persönlich meine Vorschläge? Was spricht aus Ihrer Sicht gegen solche Regelungen?

Mit freudlichem Gruß

Sarah Bolanz

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Bolanz,

ein Petitionsverfahren kann nur eröffnet werden, wenn Sie sich direkt an den Petitionsausschuss wenden.
Den online-Zugang bzw. die Adresse hatte ich Ihnen schon mitgeteilt. In meiner Funktion als Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE. ist Ihr Anliegen unterstützenswert. Was den Datenschutz anbetrifft, so ist eine rechtliche Prüfung im Detail erforderlich. Dies könnte der Deutsche Bundestag im Rahmen eines Petitionsverfahrens übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke