Frage an Kerstin Andreae bezüglich Gesundheit

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Kerstin Andreae
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Thomas M. •

Frage an Kerstin Andreae von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Andreae,
in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland gilt die Entscheidung & hier sterben bei der momentanen Gesetzeslage jedes Jahr über 1000 Menschen die auf der Warteliste stehen. Man wartetet in Deutschland z.B. auf eine Niere 7- 10 Jahre & in Spanien oder Österreich dagegen nur 1 Jahr, weil es dort die Widerspruchslösung gibt !
Ich fühle mich als Betroffener in Deutschland benachteiligt - gegenüber den Ländern mit Widerspruchslösung !
Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
An dieser Stelle verweise ich auf die Position der Grünen Bundestagsabgeordneten Kirsten Kappert-Gonther, die Sie ebenfalls angefragt haben und die für das Thema auch fachpolitisch zuständig ist und deren Position auch ich teile:

"Die Widerspruchsregelung ist ein tiefgreifender Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Auch in der aktuellen Debatte wird sie immer als Schlüssel für mehr Organspenden genannt. Dabei zeigt gerade ein Blick auf unsere EU-Nachbarländer mit Widerspruchsregelung, dass das nicht unbedingt so sein muss.

Auch heute schon ist die Organspendebereitschaft in der Bevölkerung gleichbleibend hoch - und trotzdem sinkt die Zahl der realisierten Organspenden. Eine wissenschaftliche Studie der Universität Kiel hat jüngst eindrücklich gezeigt, dass die Ursache für den Mangel an Spenderorganen in Deutschland darin zu suchen ist, dass potentielle Spender von den Kliniken zu selten identifiziert und gemeldet werden. Die Widerspruchsregelung würde daran nichts ändern.

Um den Menschen auf der Warteliste zu helfen, müssen wir die Abläufe in den Kliniken so verbessern, dass Organspender rechtzeitig erkannt werden. Dafür müssen die Transplantationsbeauftragten deutlicher als bisher von ihren sonstigen Pflichten freigestellt werden. Diese lebensrettende Aufgabe kann nicht einfach nebenbei mitgemacht werden. Die Entschädigung der Kliniken für Organspenden muss so verbessert werden, dass sie zumindest die entstehenden Kosten decken. Und das Thema Organspende gehört in die Curricula der ärztlichen Ausbildung. Mit diesen Maßnahmen hilft man den Patientinnen und Patienten auf der Warteliste aus meiner Sicht weit mehr als mit der Einführung der Widerspruchsregelung."

Mit freundlichen Grüßen,
Kerstin Andreae