Frage an Kerstin Celina bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Kerstin Celina
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Frage von Dieter B. •

Frage an Kerstin Celina von Dieter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Frau Celina, in 16 Ländern der Bundesrepublik Deutschland haben nur 13 ein mehr oder weniger gutes Informationsfreiheitsgesetz. Leider hat Bayern keine Regelung bzw. Gesetz, dass dem Bürger die Möglichkeit bietet, Zugang zu amtlichen Informationen zu erlangen.
Meine Frage ist, warum in Bayern bisher keine Regelung bzgl. Informationsfreiheitsgesetz getroffen wurde und wer bzw. welche Partei oder Gruppierung sich bisher dagegen entschieden hat.
Für mich persönliche wäre es beispielsweise sehr wichtig, Einblick in das Vertragswesen zwischen der Gemeinde Güntersleben und der Johanniter Unfallhilfe bezüglich der Übernahme der Trägerschaft der KiTa-Einrichtungen in Güntersleben durch Johanniter.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr B.,

ich gebe Ihnen Recht, wir sollten in Bayern unbedingt ein Informationsfreiheitsgesetz haben. Wir GRÜNE haben deshalb schon 2015 ein "Bayerisches Transparenzgesetz" gefordert (Drucksache 17/7550) als Konsequenz aus dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes aus dem Jahre 2006, das den Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf die Bundesverwaltung dieses Recht gewährt.

Ein Transparenzgesetz ermöglicht den Bürger*innen, ihre Rechte auf Augenhöhe wahrzunehmen, bislang können die Bürger*innen in Bayern leider weitgehend von den Informationen der Verwaltung ausgeschlossen werden. Sie selbst erleben das anscheinend gerade, wie aus Ihrer Frage zu entnehmen ist.

Das Recht bei Behörden Informationen zu erfragen, Akteneinsicht zu verlangen und Kopien von Unterlagen anzufordern, ist meiner Meinung nach unabdingbar. Alle Informationen, die in der Verwaltung vorhanden und die von öffentlichem Interesse sind – Statistiken, Gutachten, Verwaltungsvorschriften, Verträge – sollen im Internet über ein zentrales Informationsregister verfügbar gemacht werden, alles im Rahmen eines strengen Datenschutzes: Öffentliche Informationen sollen öffentlich gemacht werden, private Informationen bleiben privat. Seine Grenzen muß das Recht auf Informationsfreiheit im Schutz persönlicher Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und auch staatlichen (Sicherheits-)Interessen finden.

Wir GRÜNE wollen eine andere politische Kultur, einen lebendigen Austausch zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung, und dazu gehört auch ein Transparenzgesetz bzw. ein Informationsfreiheitsgesetz. Unser Gesetzesentwurf wurde am 9.12.2015 von der CSU abgelehnt, SPD und Freie Wähler haben mit uns für unseren Gesetzesentwurf gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Celina

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